Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Bekanntmachungen. 
I. Dem Johannes Göring, zu Seebach, — welcher unter Vorzeigung des, 
seinem Bruder, dem ausübenden Arzte, Dr. Johann Heimich Göring, zu Ruhla, 
unterm 1. Oktober 1814 ausgefertigten Doktor-Diploms, sich falschlich für einen 
Doktor der Medicin und Chirurgie ausgegeben hatte, — ist die, nach Inhalt 
der Bekanntmachung vom 12. März 1829 ihm ertheilte Erlaul niß zur ärztlichen 
und chirurgischen Praxis wieder entzogen und jede ärztliche und wundarztliche 
Verrichtung gemessenst untersagt worden. 
Mit dieser Bekanntmachungen wird zugleich, unter Verweisung auf F. 3 der 
Medicinal-Ordnung vom 11. Jangar 1814, die Verwarnung verbunden, daß 
Jedermann, bei Vermeidung der gesetzlichen Geldbuße, des Gebrauchs ärztlicher 
oder chirurgischer Hülfeleistungen des Johannes Göring sich zu enthalten habe. 
Weimar am 6. August 1831. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
II. In mehreren Gegenden des Grohherzogthumes Sachsen Weimar-= 
Eisenach ist unter dem, im laufenden Jahre erbauten, Roggen, das fär die Ge- 
sundheit der Menschen umd des Viches Gußerst nachtheflige Mutterkorn in unge- 
wöhnlicher Menge vorhanden. 
Das Publikum wird hierauf aufmerksam gemacht und vor dem Gebrauche 
des, vom Mutterkorn nicht gehörig gereinigten Getreides, gewarm, die Feldbau 
treibenden Personen aber werden besonders angewiesen, das Getreide sorgfaltigst 
zu reinigen und, bei Vermeidung der Konfiskation, allen Verkaufs von mit 
Mutterkorn noch vermischten Getreide sich zu enthalten. 
Die Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes haben für die genaue 
Befolgung dieser Vorschrift zu sorgen, insbesondere haben die Stadtrathe, wel- 
chen die Aufsicht auf die Märkte obliegt, das zum offentlichen Verkauf gebrachte 
Getreide fleißig untersuchen zu lassen und dasjenige, welches vom Mutterkorn 
nicht gehörig gereinigt befunden wird, in Beschlag zu nehmen und das Weitere 
zu verfügen. 
Weimar den 20. August 1831. 
Großherzoglich Sachsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler
	        
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