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Großberzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs= Vlalk.
Nummer 16. Den 16. September 1831.
Bekantmachung.
In unserer Bekanntmachung vom 18. Juny d. J. haben wir den Be-
wohnern des Großherzogthumes die, bis dahin uns bekannt gewordenen, Be-
obachtungen und Erfahrungen über die asiatische Cholera mitgetheilt und Vor-
sichtsmaßregelmn zum Schutze gegen diese Krankheit empfohlen. Seitdem ist die-
selbe der nordöstlichen Grenze des Großherzogthumes bis auf eine Entfernung
von nur dreyßig Meilen näher gerückt. Dem ohnerachtet geben wir die Hoff-
nung noch nicht auf, daß die kraftigen und zweckmaßigen Maßregeln der vorlie-
genden Staaten, nahmentlich der Königlich Preußischen und Königlich Sachsischen
Regierungen, so wie die gesunde, hohe Lage des Großherzogthumes, welches be-
sonders auch durch den Mangel schiffbarer Flüsse der Gefahr des Einschleppens
ansteckender Seuchen überhaupt weniger ausgesetzt ist, die Cholera von uns ab-
halten werde. Jedoch finden wir uns durch die fortgeschrittene Annäherung der-
selben um so mehr bewogen, mit Benutzung der mun auch aus denjenigen Län-
dern, deren Bewohner in ihren Lebensverhältnissen nicht wesentlich von uns ab-
weichen, weiter bekannt gewordenen Erfahrungen über diese Krankheit, noch-
mahls eine möglichst umfassende, belehrende und berathende Bekanntmachung des-
halb zu erlassen, als vielfache Wahrnehmungen bestätiget haben, daß durch ange-
messene Lebensweise der Krankheit vorgebeugt, gegen die wirklich ausbrechende
Cholera aber nur durch schleunige, augenblickliche Anwendung geeigneter
Mittel noch wirksame Hülfe geleistet werden kann.
Durch die sorgfältigste Erwägung aller dabey in Rücksicht kommenden Ver-
haltnisse, nahmentlich auch durch das, was darüber in den neuesten Königlich
Preußischen Verordnungen enthalten ist, sind wir zu der Ueberzeugung gelangt,
daß Grenz= und Ortêsperren weder an sich hinreichenden Schutz gegen das Ein-
dringen der Cholera gewähren, noch auch bey den ausgedehnten Grenzen des