Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

157 
Großberzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs= Vlalk. 
Nummer 16. Den 16. September 1831. 
  
Bekantmachung. 
In unserer Bekanntmachung vom 18. Juny d. J. haben wir den Be- 
wohnern des Großherzogthumes die, bis dahin uns bekannt gewordenen, Be- 
obachtungen und Erfahrungen über die asiatische Cholera mitgetheilt und Vor- 
sichtsmaßregelmn zum Schutze gegen diese Krankheit empfohlen. Seitdem ist die- 
selbe der nordöstlichen Grenze des Großherzogthumes bis auf eine Entfernung 
von nur dreyßig Meilen näher gerückt. Dem ohnerachtet geben wir die Hoff- 
nung noch nicht auf, daß die kraftigen und zweckmaßigen Maßregeln der vorlie- 
genden Staaten, nahmentlich der Königlich Preußischen und Königlich Sachsischen 
Regierungen, so wie die gesunde, hohe Lage des Großherzogthumes, welches be- 
sonders auch durch den Mangel schiffbarer Flüsse der Gefahr des Einschleppens 
ansteckender Seuchen überhaupt weniger ausgesetzt ist, die Cholera von uns ab- 
halten werde. Jedoch finden wir uns durch die fortgeschrittene Annäherung der- 
selben um so mehr bewogen, mit Benutzung der mun auch aus denjenigen Län- 
dern, deren Bewohner in ihren Lebensverhältnissen nicht wesentlich von uns ab- 
weichen, weiter bekannt gewordenen Erfahrungen über diese Krankheit, noch- 
mahls eine möglichst umfassende, belehrende und berathende Bekanntmachung des- 
halb zu erlassen, als vielfache Wahrnehmungen bestätiget haben, daß durch ange- 
messene Lebensweise der Krankheit vorgebeugt, gegen die wirklich ausbrechende 
Cholera aber nur durch schleunige, augenblickliche Anwendung geeigneter 
Mittel noch wirksame Hülfe geleistet werden kann. 
Durch die sorgfältigste Erwägung aller dabey in Rücksicht kommenden Ver- 
haltnisse, nahmentlich auch durch das, was darüber in den neuesten Königlich 
Preußischen Verordnungen enthalten ist, sind wir zu der Ueberzeugung gelangt, 
daß Grenz= und Ortêsperren weder an sich hinreichenden Schutz gegen das Ein- 
dringen der Cholera gewähren, noch auch bey den ausgedehnten Grenzen des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.