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Honorar-Professor derselben, so wie gleichzeitig im Einverstaͤndnisse mit
den hohen Theilhabern an dem Ober-Appellations-Gerichte zu Jena genannten
D. Franke zum fünften akademischen Rath dieses obersten Justiz-Tribu-
nals gnadigst ernannt. «. .
Sodann haben Allerhoͤchstdieselben dem Balthasar Borlout zu Gent den
Charakter als Kammerherrn, dem Justiz-Rathe Hrn. Georg Dhilipp Friedrich
Thon zu Ilmenau den Rang und die Prärogativen eines wirklichen
Rathes verliehen, den Obergeleitsreiter Carl Ludwig Ernst Kurtz zu Erfurt
zum zweyten Obergeleitsamts-Sekretar und den Geleitsreiter Martin
Friedrich Traugott Salzmann sowie den Geleits-Accessisten Carl Adolph
Christian Günther Vogt zu Geleits-Kontroleurs daselbst in Gnaden
ernannt.
Hiernächst haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, nach geschehener
gnädigster Entlassung des zum Dechanten und Pfarrer zu Udra im Konigreiche
Preußen beförderten katholischen Pfarrers Gerling allhier, den Pfarrer Caspar
Diesing zu Dermbach zum Pfarrer bey dem vereinigten katholischen Pfarr-
amte zu Weimar und Jena und endlich den Frühmesser Franz Taver Grauel
zu Geisa zum Pfarrer bey der katholischen Pfarrey Dermbach zu bestatigen
gnadigst geruhet.
Bekanntmachungen.
I. Daß der zeitherige Amts-Advokat D. Gustav von Hellfeld zu
Apolda zum Hof-Advokaten allhier ernannt und heute als solcher in Pflicht
genommen worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 6. Januar 1831.
Großherzoglich Sa#chsische Landesregierung.
von Müller.
II. Den Kirchen-Kommissionen ist unterm 11. März 1824 das höchste
Normativ-Reskript, vom 16. Januar desselben Jahres, den Geschäftsgang bey
geistlichen Baulichkeiten und die Verwendung des Kirchen= und Gemeindevermö-
gens betreffend, bekannt gemacht worden, auch ist ihnen das unter'm 21. De-
zember 1824 diesfalls erlassene Publikandum erinnerlich. Während nun in Ge-
mäßheit eines neuerlichst anher eingegangenen höchsten Befehles in kurzem eine
ausführliche Vorschrift in Bezug auf diesen Gegenstand erscheinen wird, finden
wir für nöthig, einstweilen sofort Folgendes theils erläuternd, theils abändernd,
anzuordnen: