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Großherzogl. S. Weimar--Eisenach'sches
Regittungs-Blatt.
Nummer 21. Den 25. November 1831.
Ordenverleihungen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben Se. Durchlaucht, den regie-
renden Fürsten Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt unter die
Ritter erster Klasse Höchstihres Hausordens vom weißen Falken aufgenommen.
Sodann haben Allerhöchstdieselben dem Königlich Preußischen Kammerherrn
und Obrist-Lieutenant Herrn von Meyerink, so wie dem Königlich Nie-
derländischen Major im Generalstabe Sr. Hoheit, des Herzogs Bernhard, Herrn
Friedrich Freyherrn von Gagern, das Komthurkreuz, und
dem Commis d'’ctat im Kabinet Sr. Majestät, des Königs der Niederlande, wie
auch Lieutenant bey den Freywilligen und im Generalstabe, Herrn Maximilian
Freyherrn von Gagern das Ritterkreuz Höchstihres Hausordens vom wei-
ßen Falken gnädigst verliehen.
Befsörderungen.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben dem Professor und Bibliothekar
D. Friedrich Wilhelm Riemer allhier den Charakter als Hofrath, und dem
vom Justiz-Amte Weida zum Justiz-Amte Allstedt versebten Amts-Aktuar Lud=
wig Rosinus Venus das Prädikat als Amts--Kommissar zu ertheilen
gnädigst geruhet.
Demnaächst haben Allerhöchstdieselben im Einverständnisse mit dem Herzoge
zu Sachsen-Altenburg, Durchlaucht, auf Höchstihrer Gesammt-Universität Jena
a) den Ordinar-Honorar-Professor der Philosophie und Bibliothekar, wie auch
Herzoglich Sachsen= Altenburg'schen Hofrath D. Carl Wilhelm Göttling zum