Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

  
  
  
  
Seite des Nr. der 
In ha l t. Regierungs-Bekannt- 
, Blattes. machung. 
Amts-Steuer-Einnahme zu Kaltennordheim mit der Erthei- 
lung der bey Waaren-Transporten erforderlichen Eingangs- 
oder Ausgangsbescheinigungen an den diesseitigen Uebergangs- 
orten 220. IV. 
Hebammen; sie sollen jeden Geburtsfall, bey welchem sie thaͤtig 
gaes noch an demselben Tage bey dem Pfarramte des Ortes 
. 22. III. 
5edba er. Kutschfuhren bey denselben zur Kirche. 
Siehe Kutschfuhren. 
Hof-Advokatur — deren Ertheilung an einen Amts-Advokaten 7. J. 
J. 
Injurien-Sachen, wo die richterliche Thätigkelt durch Denun- 
ziation von Seiten des Injuriaten bedingt ist. — In denselben 
ist die Sühne angelegentlich zu versuchen. 2—4. II 4. 
Siehe auch Sühne. B, 1. 
K. 
Kammergefélle — rüssändige — Vorschrift wegen Eintreibung 
derselben 219. II. 
Kartel- Konvention“ — allgemeine — dle Errichtung einer solchen 
unter den souverainen Fürsten und freyen Städten Deutschlands, 
, vermögeBnadestagsBeschlusseövomioFebruatissl. 15—200— 
Kindtaufen — Kutschfuhren bey venlelben zur Kirche. 
Siehe Kutschfuhren. 
Konstitutionelles Deutschland — die Verbreitung und Ver- 
sendung dieses so genannten Zeitblattes ist durch einen Bundes- 
tags-Beschluß in allen deutschen Bundesstaaten untersagt 222. II. 
Konsuln — deren Ernennung . . 53, 123. — 
Kostenansaß für die Kostenrechnung i im 2%½% der freywilligen 
Gerichtsbarkeit verbothen . . . 2—4. II, 3. 
A,. 3. 
Kostenrechnungen. Ein Ansaßtz für deren Neinschrift soll 
nicht liquidirt werden . , . . . 2—4.ll,7. 
Kriminal-Rechtspflege. Uebereinkunft zu deren Vesdrderung B, 7. 
1) mit dem Fürstenthume Schwarzburg. * Sondershausen vomn
	        
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