Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Regierungs Blatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
    
Weimar 1837. Nummer 4. 15. April. 
  
    
Bekanntmachunge n. 
1. Nachstehendes Gesetz über das Gewerbe der Peitschenstock-Macher 
in dem Amtöbezirke Kaltennordheim wird auf höchsten Befehl hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Eisenach den 6. April 1837. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
Wittich. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar= 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛtc. 
Nachdem bereits im Jahre 1781 der Zunftzwang des Peitschenstockmacher- 
Handwerkes in dem Amtsbezirke Kaltennordheim aufgehoben und gegenwärtig 
die völlige Auflösung der sowohl in Oberwend und in Unterweyd, als auch in eini- 
6(11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.