Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Regierungs- Vlatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
——.—..—eee—.“222——...— 
  
  
Bekanuntmachungen. 
I. Auf böchsten Befehl wird nachstehendes, das Gewerbe der Peitschen- 
stock-Macher und Pfeifenkopf-Schnitzer in den Amtsbezirken Kaltennordheim, 
Dermbach und Östheim betreffende Gesetz hierdurch bekannt gemacht. 
Eisenach den 4. September 1837. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
Wittich. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. . 
haben in Erwägung, daß auch in mehren Ortschaften Unserer Aemter Derm- 
bach und Ostheim hölzerne Peitschenstöcke und hölzerne Pfeifenköpfe gefertiget 
werden, beschlossen, das hinsichtlich des Gewerbes der Peitschenstock-Macher in 
dem Amtsbezirke Kaltennordheim unter dem 31. Maärz dieses Jahres erlassene 
Gesetz dahin zu erweitern: 
(141
	        
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