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möglichst schwarzer Tinte, auch ohne allzunahe an den Rand der Seiten zu
schreiben, eintragen und sich nicht ohne Ermächtigung der ihm vorgesetzten
Immediat = Kommission dazu eines Anderen, welcher kein Amtzgenosse ist,
bedienen.
Das Aufstreuen von Sand, welches die Bände aus den Fugen bringt,
ist mittelst des Gebrauches von Löschpapier gänzlich zu vermeiden.
g. 4.
Das Eintragen muß von dem Pfarrer, sowie die Anzeige einer Ge-
burt, eines Sterbefalles u. s. f. bei ihm erfolgt, alsbald im Angesichte
und aus dem Munde des Anzeigenden in das Buch selbst oder, wenn die
Amtshandlung nicht unverzüglich bewirkt wird, vorerst in ein Notizen-Buch
(§. 19) oder Memorial geschehen und es darf die Anzeige nicht erst auf ein-
zelne Blätter geschrieben werden.
Den Inhalt, welcher einzuschreiben ist, ergeben die verschiedenen Rubri-
ken jedes Buches, von welchen keine, sofern sie nicht nach der Natur
der Sache ausfällt (vergl. z. B. Is. 25 und 26), leer gelassen oder in ir-
gend einem Theile übergangen werden darf.
Zur bequemern Uebersicht und deutlichern Ordnung sind die einzelnen
Nachrichten von einander mittelst einer Querlinie, welche mit Bleifeder durch
die ganze Breite des Buches gezogen wird, genau abzusondern.
. 5S.
Die Vornahmen (Taufnahmen) und Zunahmen (Geschlechts= oder
Familien-Nahmen) sind in jedes Buch deutlich, richtig, unabgekürzt und mit
vorzüglicher Genauigkeit einzuschreiben, auch die Zunahmen der Haupt-
personen zum leichteren Auffinden zu unterstreichen.
Diese Nahmen aber sollen nicht nach Gutdünken oder nach dem bloßen
Klange, sondern gerade so, wie sie der Anzeigende selbst oder wie man sie in
seinem Wohnorte zu schreiben pflegt, jedoch unter Verbesserung offenbarer
Verstümmelungen oder anderer, sorgfältig zu ermittelnden Unrichtigkeiten, auf-
geschrieben werden, und ist dabei, so oft der Nahme derselben Person
oder derselben Familie in dem einen oder anderen Buche wieder vorkommt,
eine durchaus gleiche Schreibart zu beobachten, so daß z. B. nicht ein-
mahl Bäcker, Baier, Kaiser, Möller, Schäfer, Schmid, hingegen an an-
deren Stellen Becker, Beyer, Keyser, Müller, Scheffer, Schmitt, oder sonst
verschieden geschricben werde.
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