Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

Seite des Nr. der 
Sunuhba l t. Regierungs-Bekannt= 
lattes. E 
Frauens-Person — ausländische — Einwanderungs-Erlaubniß-- 
schein bei deren Veheirathung in einem Großherzoglichen bei 
  
  
mathsbezireee 113. III. 
Futtergeld. Dessen Liquidiren von- einer bestimmten KLlasfe ron 
Staatsdienern. *ts“ief“ennn — 119. I. 
G. 
Geburts-Register über die Jnuden. Verotdnung im Betref 
deren Führng e .130—14 
Gegenbeweis-Frist. Die Vorschrife vom 15. Jannar 1819 
über den Anfang des Laufes derselben soll durch §. 28 des Ge- 
setes zur Abkürzung und Verbesserung des Prozeß-Verfahrens 
vom 12. April 1833 nicht aufgehoben seonn... ..... 193. III. 
Geistliche — künftige — dürfen nicht verabsaäumen, sich auf ver 
Universität die erforderlichen pdagogischen Kenntnisse und Fertig. 
  
keiten anzueignen . 6. III. 
Geld-Lotterien auswärtige. — Das *“ in r**“* und 
das Kolligiren für solche verboten 187. II. 
Geldversendungen in Großherzogl. Dienstsachen auf den Ahurn 
und Tarischen fahrenden Posten. Diesf. Porto-Freithum .. . . .. 111. 1. 
Gemeinde-Heimathsbezirk. Siehe Heimathsbezirk. 
Gemeindewaldungen. In denselben dürfen Holzausrodungen 
und größere Holzabtriebe nur mit landespolizeilicher Erlaubniß, 
Holzschläge nur mit Genehmigung des landesherhen Revier= 
Fôrsters, vorgenommen werden ........ 151. — 
Gerichtsbank. Nachtrag vom 8. Dezember 1836 zu dem Ger 
sete vom 13. April 1833 wegen Besehung der Gerichtbank. 186. 1. 
Gerichtsinhaber. Deren Erbgebühren auf dem Grunde der ehe 
zustehenden grundherrlichen Berechtigung ..... ... . . ... 117. III. 
Gesellen, so sich bei den Innungen der Maurer, Tüncher und 
Zimmerleute um das Meisterrecht bewerben, müssen vorher eine 
Prüfung bei der Ober-Baubehörde bestehen ... 5. 1. 
Golmsdorf wird dem Justiz-Amte Dornburg einverleibt. 1118. w. 
Großherzog Carl Friedrich, Koͤnigliche Hoheit. Höchstes 
sen Dank für die allgemeine Theilnahme an seiner Krankheit. 19. — 
Großschwabhausen wird dem Justiz-Amte Jena einverleibt.. 118. IV. 
Grundbestitzungen — früher eximirte — deren eierste in 
einen eshungen Orts-Gemeinde-Heimathsbezirrk. 1506. II. 
  
  
  
 
	        
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