Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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6.  Dem  vom  Landrathe  in  der  Sitzung  vom  17.  November  1896  beschlossenen  Entwurfe
  der  Satzungen  der  Kreis-Irrenanstalt  für  Mittelfranken  zu  Erlangen  ertheilen  Wir
Unsere  Genehmigung.

Auch  die  übrigen  Beschlüsse  des  Landrathes  hinsichtlich  der  Verhältnisse  der  Kreisirrenanstalt
  erhalten  hiemit  Unsere  Genehmigung,  die  Verwendung  eines  Betrages  von  38  475  —
80  J  aus  dem  Getreidemagazinsfond  für  die  Erweiterungsbauten  unter  der  Voraussetzung,
daß  die  Refundirung  dieses  Betrages  erfolgt.

Indem  Wir  dem  Landrathe  gegenwärtigen  Abschied  ertheilen,  sprechen  Wir  demselben
gerne  Unsere  Anerkennung  für  seine  eifrige  und  umsichtige  Förderung  aller  Kreisinteressen
und  die  Versicherung  Unserer  Huld  und  Gnade  aus.

München,  den  4.  April  1897.

Luitpold,
Prinz  von  Layern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  rhr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Feilihsch.  Dr.  v.  Landmann.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.