Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Uegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 12. 24. Juli. 
  
Weimar 1841. 
      
Bekaunnutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl wird das nachstehende Spezial-Geseb zum Schutze 
gegen den Wilddiebstahl auf dem Großherzoglichen Forst= und Jagd-Reviere 
Haroisleben hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 22. Juli 1841. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
Chr. Fr. C. v. Mandelsloh. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar= 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
. 2c. 
Da auf Unserm Forst= und Jagd-Reviere Hardisleben seit einiger Zeit 
der Wilddiebstahl auf eine so freche und gefährliche Weise überhand genommen 
hat, daß die in den allgemeinen Landesgesetzen gebotenen Schubmittel nicht 
ausreichen, so verordnen Wir hierdurch:
	        
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