Full text : Die Kriegswirtschaft in Stolp 1914-1919.

dienst.  Angesichts  dieser  Darlegungen  beschloß  der  Magistrat,  die  geplante
  Erhöhung  zu  bewilligen.

Am  22.  1.  16  ließ  sich  die  Entrüstung  der  Einwohner  über  die  Verhältnisse
  auf  dem  Schweinefleischmarkt  nicht  mehr  zurüchhalten.  Mehrere
  angesehene  Bürger  taten  sich  zusammen  und  überreichten  dem
Magistrat  eine  von  2  Stadtverordneten  untkerstützte  Eingabe  etwa  folgenden
  Inhalts:  nach  Kriegsbeginn,  wo  die  Fleischer  die  Preise  selbst
bestimmten  und  „Riesengewinne  in  ihre  Taschen  flossen“,  gab  es  immer
genug  Schweinefleisch,  auch  nach  der  großen  Abschlachtung;  nach  Festsetzung
  der  Höchstpreise  wurde  das  Fleisch  meist  zu  Würsten  verarbeitet
und  nach  außerhalb  geschicht;  dabei  „entblödeten  sich  die  Verkäufer
nicht“  höhnische  Redensarten  zu  führen  und  gaben  Schweinefleisch  nur
bei  bestimmten  Mindestmengen  (4—6  fd.)  oder  zusammen  mit  Kindfleisch
  ab.  Es  wurde  der  Antrag  gestellt,  der  Magistrat  möge  die  Versorgung
  der  Stadt  mit  Schweinefleisch  selbst  in  die  Hand  nehmen.

Im  gleichen  Sinne  äußerten  sich  Eingaben  des  Ortsverbands  der
deutschen  Gewerkvereine  (H.  D.)  und  des  Gewerkschaftskarkells  für
Stolp  und  Umgegend.

Daraufhin  entschloß  sich  der  Magistrat  zu  einer  durchgreifenden
Maßnahme:  die  Fleischer  mußten  von  nun  an  die  Hälfte  jedes  Schweins
am  Orte  frisch  verkaufen,  ein  Drittel  zu  Wurst  verarbeiten  und  durften
nur  ein  Sechstel  frei  verwenden.  Für  die  Abgabe  des  frischen  Fleischs
wurden  Ausweiskarten  (für  Gastwirtschaften  Bezugscheine)  ausgegeben,
die  die  Fleischer  annehmen  mußten  und  die  bei  der  Verrechnung  des
empfangenen  Fleischs  vorzulegen  waren.  Die  Ausweisharten  berechtigten
  zum  Empfang  von  Pfd.  Fleisch  je  Kopf  und  Woche.

Gleichzeitig  versuchte  der  Magistrat,  eine  städtische  Schweineschläch--kerei
  ins  Leben  zu  rufen,  doch  scheiterte  es  daran,  daß  die  Militärbehörden
  die  nötigen  Arbeitskräfte  nicht  frei  gaben.  Dafür  kaufte  er  auf
eigene  Rechnung  33  Schweine  und  übergab  sie  Fleischerfrauen,  deren
Männer  im  Felde  standen,  zur  Verarbeitung.

Am  22.  2.  16  wurden  Hoöchstpreise  für  den  Kleinhandel  mit
Schweinefleisch  festgesetzt,  und  zwar  nach  dem  Ergebnis  einer  Sißhung
der  Unterkommission  so,  daß  die  Fleischer  an  jedem  Schwein  von
210  Pfd.  einen  Gewinn  von  18.07  JA  hatten.  Dazu  wurde  weiter  bestimmt:
  die  Schweine  werden  in  ausgeschlachtetem  Zustand  auf  dem
Schlachthof  gewogen,  das  Gewicht  dem  Magistrat  mitgetellt  und  vom
Fleischer  in  ein  Kontrollbuch  eingetragen;  über  den  PVerkauf  ist  gleich-58