124
4) Papler-Tapeten (Pos. 27 d des Tarifs) von 10 Thlrn. (17 Fl.
30 Kr.) auf 20 Thlr. (85 Fl.) für den Zollzentner.
Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Gesetz höchsteigenhändig vollzogen
und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken, solches auch zu
Jedermanns Nachachtung öffentlich bekannt machen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 28. Oktober 1845.
Carl Friedrich.
Freih. v. Gersdorff. Schweitzer. C. Thon. v. Wegner.
Gesetz
wegen provisorischer Erhöhung des
Eingangszolles von einigen
Gegenstanden.