Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Mansfeldischen  See=  und  Gebirgskreise,  dem  Saalkreise  und  dem  Stadtkreise
  Halle.  -

4)  Der  Eichsfeldische  Wahlbezirk,  welcher  enthaͤlt:  das  Fürstenthum  Eichsfeld,
  die  Grafschaft  Hohenstein,  die  Distrikre  von  Treffurt  und  Dorla,
und  die  Städte  Nordhausen  und  Mühlhausen  mit  ihren  Gebieten;  nach
den  landräthlichen  Kreisen:  Mühlhausen,  Heiligenstadt,  Worbis  und
Nordhausen.

5)  Der  Magdeburgische  Wahlbezirk,  welcher  enthält:  das  Herzogkhum  Magdeburg,
  die  Grafschaft  Barby,  das  Amt  Gommern  und  das  Amt  Walter-Nienburg;
  nach  den  landräthlichen  Kreisen:  Magdebung,  Calbe,
Wanzleben,  Wolmirstädt,  Neuhaldensleben,  Jerichow  I.,  Jerichow  II.,
mit  Einschluß  des  beim  Kreise  Gardelegen  befindlichen  Theiles  vom  Herzogthum
  Magdeburg.

6)  Der  Halbersiädtsche  Wahlbezirk,  welcher  entha#lt:  das  Fürstenkhum  Halberstadt,
  die  Grafschaft  Wernigerode  und  die  Baronie  Schauen;  nach  den
landräthlichen  Kreisen:  Halberstadt,  Aschersleben,  Oschersleben  und  der,
einen  eigenen  Kreis  bildenden,  Grafschaft  Wernigerode,  mit  Einschluß  des
beim  Kreise  Gardelegen  befindlichen  Theiles  des  Fürstenthums  Halberstadt.
Alle  Enklaven,  wenn  sie  auch  historisch  mit  einem  andern  Landestheile

verbunden  waren,  werden,  in  sofern  sie  nicht  bereits  speziell  ausgenommen  sind,
oder  künftig  ausgenommen  werden,  auch  in  sländischer  Beziehung  zu  denjenigen
landráthlichen  Kreisen  gewiesen,  welchen  die  Verwaltungs-Eintheilung  sie
beilegr.
8  Artikel  2.

Nach  der  in  vorstehender  Maaße  geschehenen  Eintheilung  der  VProvinz  in
Wahlbezirke  werden  zugewiesen:

A.  der  Ritterschaft:

1)  im  Thüringischen  Bezirrkennnn  8  Abgeordnete.
jedoch  mit  der  Besiimmung,  daß  Einer  aus  dem  Alt-Querfurtischen
  Kreise,  Einer  aus  dem  Stifte  Naumburg-Zeitz
  und  Einer  aus  dem  Neustädtischen  Kreise  gewähltwerdez.

5  im  Wittenbergischen  Bezirke  ......................  5  -
jedoch  mit  der  Bestimmung,  daß  Zwei  aus  dem  Alt-Wittenbergischen,
  Einer  aus  dem  Meißner,  Einer  aus  dem  Leipziger
und  Einer  aus  dem  Merseburger  Theile  9ewählt  werde;

3)  im  Mansfeldischen  Bezrrkre  .  3  -
4)  Eichsfeldisccheeenl  4  ,-5)zs«-Magdeburgischen-............................
  6  "
6)  Halberslädrischen  z  3  -
der  Ritterschaft  zusammen.  29  Abgeordnete.

Wie-