Regierungs— Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar--Eisenach.
Aumme 13. 12. Rovener 180.
Weimar.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, der nachstehend
in deutscher Uebersetzung abgedruckte, unter dem 23. Juni d. J. abgeschlos-
sene Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen den Staaten des deutschen
Zoll= und Handels-Vereines einer Seits und Sardinien anderer Seits ratifizirt
und die gegenseitigen Ratifikations-Urkunden zu Berlin ausgewechselt worden
sind: so wird solches hierdurch zur Nachachtung offentlich bekannt gemacht.
Weimar am 7. November 1845.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
erstes Departement.
Freiherr von Geredorff.
Handels-= und Schifffahrts-Vertrag
zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereines
einer Seits und Sardinien anderer Seits.
Seine Majestät, der König von Preußen, sowohl für Sich und in Ver-
tretung der Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souveränen Län-
der und Landestheile, nämlich des Großherzogthumes Luremburg, der Groß-
herzoglich Mecklenburgischen Enklaven Rossow, Neteband und Schönberg, des
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