Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

Regierungs— Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar--Eisenach. 
Aumme 13. 12. Rovener 180. 
Weimar. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, der nachstehend 
in deutscher Uebersetzung abgedruckte, unter dem 23. Juni d. J. abgeschlos- 
sene Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen den Staaten des deutschen 
Zoll= und Handels-Vereines einer Seits und Sardinien anderer Seits ratifizirt 
und die gegenseitigen Ratifikations-Urkunden zu Berlin ausgewechselt worden 
sind: so wird solches hierdurch zur Nachachtung offentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 7. November 1845. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
erstes Departement. 
Freiherr von Geredorff. 
Handels-= und Schifffahrts-Vertrag 
zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereines 
einer Seits und Sardinien anderer Seits. 
Seine Majestät, der König von Preußen, sowohl für Sich und in Ver- 
tretung der Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souveränen Län- 
der und Landestheile, nämlich des Großherzogthumes Luremburg, der Groß- 
herzoglich Mecklenburgischen Enklaven Rossow, Neteband und Schönberg, des 
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