Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

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Auf hoͤchsten Befehl wird dieses zur allgemeinen Kenntniß hierdurch oͤf- 
fentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 5. Juli 1845. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
V. Nachdem Se. Konigliche Hoheit, der Großherzog, gnadigst geruht 
haben, für die Zillbacher Rezeß-Forste, namlich das Haupt-Revier Zillbach 
mit Rosa und die Neben-Reviere Schwallungen mit Mezels, Wasungen mit 
Stepfershausen und Kaltenlengsfeld eine uns unmittelbar untergeordnete Forst- 
Inspektion zu bilden, welche ihren Sitz in Zillbach hat, so wird dieses hier- 
durch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese Forst- 
Inspektion hinsichtlich der genannten Reviere vom 1. Juli d. J. an an die 
Stelle des Großherzoglichen Oberforstamtes Eisenach getreten ist. 
Weimar am 10. Juli 1845. 
Großherzoglich Sächssche Kammer. 
C. Thon.