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Auf hoͤchsten Befehl wird dieses zur allgemeinen Kenntniß hierdurch oͤf-
fentlich bekannt gemacht.
Weimar am 5. Juli 1845.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
V. Nachdem Se. Konigliche Hoheit, der Großherzog, gnadigst geruht
haben, für die Zillbacher Rezeß-Forste, namlich das Haupt-Revier Zillbach
mit Rosa und die Neben-Reviere Schwallungen mit Mezels, Wasungen mit
Stepfershausen und Kaltenlengsfeld eine uns unmittelbar untergeordnete Forst-
Inspektion zu bilden, welche ihren Sitz in Zillbach hat, so wird dieses hier-
durch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese Forst-
Inspektion hinsichtlich der genannten Reviere vom 1. Juli d. J. an an die
Stelle des Großherzoglichen Oberforstamtes Eisenach getreten ist.
Weimar am 10. Juli 1845.
Großherzoglich Sächssche Kammer.
C. Thon.