Zuhalt.
Seite des
Regierungs=
Blatktes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
G.
Gastmahle bei Beerdigungen. Erneuerung der ffüberen Verbote ge-
gen Haltung derseleeeeln . ... .....
Gemäße. Uebersicht des kubischen Gehaltes mehter im Großherzog=
thume geltenden Trockengemheee
Gewichtsverhältnisse, welche dermalen geseglich ober observanz-
maͤßig in dem Großherzogthume gelten und demgemaͤß zu handhaben
siddd. .. . .
Gotha. Die Erhoͤhung der Posi. Disiance. von da nach Eisenach von
31 Meilen auf 33 Meilen ..............................
Handwerkerlehrlinge. Stam vom 16. Septbr. über die Pen-
sions-Anstall für die an der Fortbildungsschule für Handwerkerlehr-
linge zu Weimar unterrichtenden Bürgerschullehrtrerr
Handelsverträge. Siehe Portugal und Sardinien.
Hessen — Grofßherzogthum — Uebereinkunft mit demselben wegen
Beitreibung der Untersuchungs= und Straferstehungs-Kosten ...
Heimathschein — Konigl. Preußischer — Während der Gültigkeits-
dauer deselben soll auS dem bloßen, wenn auch zehenjährigen Ver-
weilen des Inhabers im Grofberkogthume, für Letzteres eine Ueber-
nahmeverbindlichkeit nicht entsthen.
Heimatbsscheine, ausgestellt von Heimoths- Unterbehörden der
Fürstl. Reußischen Lande jüngerer Linie, bedürfen einer höhern Be-
glaubigung nicht .....................
Heimathsverhältnisse. Besehl! wegen Anwendung des F. 106
des Gesetzes vom 11. April 1833 hinsichtlich der Trauung Königl.
Preuß. Unterthanen im Großherzogthume .. . . . . . ...
4
Ilmenau. Die das. Forst-Inspektion berr.
Hlmenan. Dem Vorstande der dos. Sparkasse wird die Eigenschaft
einer öffentlichen Behörde beigelegt, so daß die von ihm ausgefertig-
ten Urkunden als öffentliche Urkunden geltten
Irueliitische Kinder, deren Beschneiden. Verordnung deshalb v.
Z.
Jena. Dem Vorstande der das. Sparkasse ist insoweit die Eigenschaft
einer oͤffentlichen Behoͤrde beigelegt worden, daß die von ihm ausger
fertigten Urkunden als öffentliche Urkunden gelten
24.
141.
137-—140.
35.
61-70.
135.
71.
144.
146.
72.
28.
72.