Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

Zuhalt. 
Seite des 
Regierungs= 
Blatktes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
G. 
Gastmahle bei Beerdigungen. Erneuerung der ffüberen Verbote ge- 
gen Haltung derseleeeeln . ... ..... 
Gemäße. Uebersicht des kubischen Gehaltes mehter im Großherzog= 
thume geltenden Trockengemheee 
Gewichtsverhältnisse, welche dermalen geseglich ober observanz- 
maͤßig in dem Großherzogthume gelten und demgemaͤß zu handhaben 
siddd. .. . . 
Gotha. Die Erhoͤhung der Posi. Disiance. von da nach Eisenach von 
31 Meilen auf 33 Meilen .............................. 
Handwerkerlehrlinge. Stam vom 16. Septbr. über die Pen- 
sions-Anstall für die an der Fortbildungsschule für Handwerkerlehr- 
linge zu Weimar unterrichtenden Bürgerschullehrtrerr 
Handelsverträge. Siehe Portugal und Sardinien. 
Hessen — Grofßherzogthum — Uebereinkunft mit demselben wegen 
Beitreibung der Untersuchungs= und Straferstehungs-Kosten ... 
Heimathschein — Konigl. Preußischer — Während der Gültigkeits- 
dauer deselben soll auS dem bloßen, wenn auch zehenjährigen Ver- 
weilen des Inhabers im Grofberkogthume, für Letzteres eine Ueber- 
nahmeverbindlichkeit nicht entsthen. 
Heimatbsscheine, ausgestellt von Heimoths- Unterbehörden der 
Fürstl. Reußischen Lande jüngerer Linie, bedürfen einer höhern Be- 
glaubigung nicht ..................... 
Heimathsverhältnisse. Besehl! wegen Anwendung des F. 106 
des Gesetzes vom 11. April 1833 hinsichtlich der Trauung Königl. 
Preuß. Unterthanen im Großherzogthume .. . . . . . ... 
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Ilmenau. Die das. Forst-Inspektion berr. 
Hlmenan. Dem Vorstande der dos. Sparkasse wird die Eigenschaft 
einer öffentlichen Behörde beigelegt, so daß die von ihm ausgefertig- 
ten Urkunden als öffentliche Urkunden geltten 
Irueliitische Kinder, deren Beschneiden. Verordnung deshalb v. 
Z. 
Jena. Dem Vorstande der das. Sparkasse ist insoweit die Eigenschaft 
einer oͤffentlichen Behoͤrde beigelegt worden, daß die von ihm ausger 
fertigten Urkunden als öffentliche Urkunden gelten 
  
24. 
141. 
137-—140. 
35. 
61-70. 
135. 
71. 
144. 
146. 
72. 
28. 
72. 
 
	        
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