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Genehmigungs-Urkunde
zu einem Anleiheplane der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
Nachdem von Seiten der unter dem 10. September 1844 von Uns be—
statigten Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft beantragt worden ist, derselben
zur Deckung der Kosten für vollständige Herstellung der Thüringischen Eisen-
bahn mit Doppelgeleise die Ausstellung von zwanzig Tausend Stück auf den
Inhaber lautender Prioritats-Obligationen im Gesammtbetrage von vier Mil-
lionen Thalern zu gestatten: so ertheilen Wir hierzu Unsere landesherrliche
Genehmigung, indem Wir zugleich den, die näheren Bedingungen enthaltenden,
unter dem 141. Juli 1847 gerichtlich vollzogenen, anliegenden Plan für die
Emission von 20,000 Stück Prioritats-Obligationen der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft über zusammen 4,000,000 Thaler hierdurch in allen Punkten
bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem erwähnten Plane durch das Re-
gierungs -Blatt des Großherzogthumes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
So geschehen und gegeben Weimar am 26. Juli 1847.
Ad mandatum Serenissimi speciale.
Freih. von Gersdorff. Schweitzer. von Watzdorf. C. Thon.
vdt. Ernst Müller.