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In den Fallen zu a bis incl. d bedarf es einer Kündigungsfrist nicht,
sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Füälle
eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:
zu a) bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons,
zu b) bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport-Betriebes,
zu c) bis zum Ablaufe eines Jahres nach Aufhebung der Erekution,
zu d) bis zum Ablaufe eines Jahres, nachdem jene Umstände aufgehört haben.
In dem unter e vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündi-
gungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Prioritäts-Obligation
von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab
Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations-Quantums hätte Statt
finden sollen.
. 7.
Die Ausloosung der alljahrlich zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen
geschieht durch die Gesellschafts-Direktion an einem, vierzehen Tage vorher zur
öôffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der
Prioritats-Obligationen der Zutritt gestattet ist.
Ueber die Verhandlung ist von dem Syndikus der Gesellschaft ein Pro-
tokoll aufzunehmen.
g. 8.
Die Nummern der ausgeloos'ten Prioritaͤts-Obligationen werden binnen
vierzehen Tagen nach Abhaltung des F. 7 gedachten Termins bekannt gemacht,
die Auszahlung derselben aber erfolgt durch die Gesellschaftskasse zu Erfurt an
die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts-Obligationen, gegen Auolieferung der-
selben und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins-Coupons. Werden
die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem
Kapitals-Betrage der Prioritäts-Obligationen gekürzt und zur Einlösung der