214
II. Die Lehenstube, welche zu Verwaltung der Gräflich Solms-
Wildenfelsischen Afterlehen-Gerechtsame an den im Neustädtischen
Kreise in der Pflege Berga gelegenen Rittergütern Clodra, Culmitsch,
Markersdorf, Neumühl, Rüßdorf und Waltersdorf, ingleichen an
dem s. g. Tännicht bei Schloßberga zuletzt auf dem Rittergute Trünzig ein-
gerichtet war, ist mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des
Großherzogs, von dem dermaligen Inhaber der gedachten Afterlehen-Gerecht-
same, Sr. Erlaucht, Herrn Friedrich Magnus Grafen zu Solms-Wildenfels,
auf das ihm gehörige Rittergut Culmitzsch verlegt worden.
Auf höchsten Befehl wird dieses mit dem Bemerken andurch öffentlich be-
kannt gemacht, daß jene, unserer besondern Aufsicht untergebene Lehenstube über
die genannten Rittergüter und Lehenstücke Jurisdiktion irgend einer Art nicht
zu üben hat, sondern diese nach dem Gesetze vom 24. Februar 1842 lediglich
und allein uns, der unterzeichneten Landesregierung zusteht.
Weimar am 12. Oktober 1847.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
IIII. Die Post-Distance zwischen Neustadt an der Orla und Schleiz auf
der neu erbauten Straße über Dittersdorf ist durch höchstes Reskript vom
5. d. M. auf
Zwei und Drei Viertel Meilen
festgestellt worden.
Weimar am 12. Oktober 1847.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
Helbig.