Uegierungs - Blatt
Großherzogthu m
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 28. Weimar. 30. Oktober 1847.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach, dem
Herzogthume Sachsen-Meiningen und dem Herzogthume Sachsen-Coburg und
Gotha am 16. September d. J. zu Hildburghausen ein Vertrag über die
Ausführung der Werra-Eisenbahn abgeschlossen worden ist und die darüber
ausgefertigten Ratifikations-Urkunden zu Ilmenau am 27. d. M. ausgewechselt
worden sind: so wird dieser Vertrag hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 29. Oktober 1847.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Schweibzer.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Sc. Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen und Se. Hoheit, der Her-
zog von Sachsen-Coburg und Gotha, haben in Gemäßheit des Staatsvertrags
dd. Meiningen den 5. und Gotha den 19. August 1810, die Beförderung
des Verkehrs durch Eisenbahnen in ihren Landen betreffend, weitere Verhand-
lungen eröffnen lassen und zu dem Ende zu Bevollmachtigten ernannt:
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach,
Höchstihren geheimen Staatsrath und Kammer-Präsidenten Carl
Thon, Komthur des Großherzoglichen Hausordens vom weißen Fal-
ken, des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens und des König-
lich Niederländischen Löwen-Ordens,
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