Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uegierungs - Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 28. Weimar. 30. Oktober 1847. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach, dem 
Herzogthume Sachsen-Meiningen und dem Herzogthume Sachsen-Coburg und 
Gotha am 16. September d. J. zu Hildburghausen ein Vertrag über die 
Ausführung der Werra-Eisenbahn abgeschlossen worden ist und die darüber 
ausgefertigten Ratifikations-Urkunden zu Ilmenau am 27. d. M. ausgewechselt 
worden sind: so wird dieser Vertrag hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 29. Oktober 1847. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Schweibzer. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Sc. Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen und Se. Hoheit, der Her- 
zog von Sachsen-Coburg und Gotha, haben in Gemäßheit des Staatsvertrags 
dd. Meiningen den 5. und Gotha den 19. August 1810, die Beförderung 
des Verkehrs durch Eisenbahnen in ihren Landen betreffend, weitere Verhand- 
lungen eröffnen lassen und zu dem Ende zu Bevollmachtigten ernannt: 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, 
Höchstihren geheimen Staatsrath und Kammer-Präsidenten Carl 
Thon, Komthur des Großherzoglichen Hausordens vom weißen Fal- 
ken, des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens und des König- 
lich Niederländischen Löwen-Ordens, 
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