Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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Urkundlich ist diese Verordnung von Uns hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen und 
mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedruckt worden. 
So geschehen und gegeben Weimar am 24. September 1847. 
6 Carl Friedrich. 
von Watzdorf. 
Verordnung 
über die Ausführung des Gesetzes vom 
29. Mai 1847, die Irren-Heil= und 
PMlege-Anstalt zu Jena betreffend. 
II. Mit Rückbezug auf unsere Bekanntmachung vom 31. Juli d. J. 
bringen wir hiermit zur Kenntniß der betheiligten Behörden, daß diejenigen 
Fahrpost-Sendungen aus und nach dem Neustädtischen Kreise, welche nicht be- 
sonderer Beschleunigung bedürfen, auf der Adresse „über Pößneck, Saalfeld 
und Blankenhain“ zu instradiren sind, da die Bezeichnung „über Pößneck 
und Saalfeld“ nicht immer ausgereicht hat, um das Königlich Sachsische Tran- 
sit-Porto über Kahla zu vermeiden. 
Weimar am 25. Oktober 1847. 
Großherzoglich Sächfsche Ober-Postinspektion. 
Helbig.
	        
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