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Urkundlich ist diese Verordnung von Uns hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen und
mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedruckt worden.
So geschehen und gegeben Weimar am 24. September 1847.
6 Carl Friedrich.
von Watzdorf.
Verordnung
über die Ausführung des Gesetzes vom
29. Mai 1847, die Irren-Heil= und
PMlege-Anstalt zu Jena betreffend.
II. Mit Rückbezug auf unsere Bekanntmachung vom 31. Juli d. J.
bringen wir hiermit zur Kenntniß der betheiligten Behörden, daß diejenigen
Fahrpost-Sendungen aus und nach dem Neustädtischen Kreise, welche nicht be-
sonderer Beschleunigung bedürfen, auf der Adresse „über Pößneck, Saalfeld
und Blankenhain“ zu instradiren sind, da die Bezeichnung „über Pößneck
und Saalfeld“ nicht immer ausgereicht hat, um das Königlich Sachsische Tran-
sit-Porto über Kahla zu vermeiden.
Weimar am 25. Oktober 1847.
Großherzoglich Sächfsche Ober-Postinspektion.
Helbig.