Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

 

 

 

 

Seite  des  Nr.  der
2  balt.  Fevs  dn
A.
doptionen.  Gesetz  uͤber  deren  Guͤltigkeit  vom  1.  Juni  ......  ..  134.  —
Erllstedt.  Uebereinkunft  mit  Preußen  wegen  der  dasi  igen  Postverhaltnisse
  ................  ..  273-2761  —
Apolda.  Herabsebung  des  Personengeldes  auf  der  *s  zwischen
dieser  Stadt  und  dcrnnnaaaa  61.  I.
Tpotheker  im  Großherzogthume.  Für  solche  tritt  die  sechste  Ausgabe
  der  Königl.  Preuß.  Pharmacopöe  v.  J.  1846  mit  dem  1.  Juli
1848  als  bindende  Normennnn  265-  288
Appellations  ·  Vefugniß  n  Kriminal-Sachen.  Gesetz  über  die
Ausdehnung  jener  vom  27.  Bllll.  AAAAAIAIZI  125.  —-UkkpgåtipucmGesshubckoerenGulttgkettvom1Juni......
  134.  —
Ausgangszoll  von  Getreide  und  Huͤlsenfruͤchten,  Mehl  und  anderen
Mühlen-Fabrikaoten  bei  der  Ausfuhre  zu  Land  und  zu  Wasser  über
die  Zollvereinsgrngnge  .  .  ..  ..............  26.  Il.
53.  I.
TKutoren-Mechte:
a)  Vertrag  zwischen  Großbrikanmen  und  Preußen  v.  13.  Mai  1846
über  gegenseitigen  Schutz  derselben  gegen  Nachdruck  und  unbefugte
Nachbildung.  Beitritt  des  Großherzogthumes  vom  1.  Juli  1847
zu  diesem  Vertrgg..  161-  168—
b)  Gesetz  vom  9.  Juli  zum  Schutze  des  Eigenthumes  an  Englischen
Werken  der  Kunst  und  Wissenschaft  gegen  Nachdruck  und  Nachbildung69.  —
Backofen.  Prwilegium  für  den  Rittergutsbesitzer  Serre  auf  Moxen
bei  Dresden  zur  Erbauung  und  Anwendung  eines  eigenthümlichen  steinernen
  Backofsss  ..  181.  —
Bahn-Polizei-Reglement  für  die  Thüringische  Eisenbahn  527.1.
Baumpflanzungen.  Gesetz  vom  9.  April  1847,  im  Betreff  einer
Abänderung  des  F.  29  des  Gesetzes  zum  Schutze  der  Baumpflanzunen.
  Felder,  Gärten  und  Holzungen  vom  10.  November  1840.  89—91.
Belgien  —  Köngreich:
a)  Uebereinkunft  vom  26.  Juni  1846  zwischen  demselben  und  dem
deutschen  Zoll-  und  Handele-Vereine  zur  Unterdrückung  des  Schleichhandlssss
  .  ........  ...  .  ....  29—400
b)  Vertrag  zwischen  diesem  und  dem  Großherzogthume  vom  7  —
1846  wegen  gegenseitiger  Auslieferung  der  Verbrechen  157-  1600