Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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Vertra 
zwischen der Großherzoglich Saͤchsischen Regierung und der Fuͤrstlich 
Thurn und Tarischen Postverwaltung, die Benutzung der Thuͤringi- 
schen Eisenbahn im Großherzogthume Sachsen durch die Landesposten 
betreffend. 
Nachdem in Folge des Staatsvertrages zwischen Preußen, Sachsen-Wei- 
mar-Eisenach und Sachsen-Coburg und Gotha vom 19. April 1844, die Aus- 
führung der Thüringischen Eisenbahn betreffend, Artikel 7 und 14 in Verbin- 
dung mit F. 2 des dazu gehörigen Statutes der Thüringischen Eisenbahn-Ge- 
sellschaft und mit §.. 36, 37 des in Ansehung mehrer Vorschriften für die 
Thüringische Eisenbahn angenommenen Königlich Preußischen Gesetzes über die 
Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838 die Großherzoglich Sach- 
sische Staatsregierung der gedachten Aktien-Gesellschaft verschiedene Leistungen 
zum Vortheil der Landesposten auferlegt, dabei aber sich die Bestimmung 
darüber vorbehalten hat, ob und in wieweit die fraglichen Leistungen der Fürst- 
lich Thurn und Tarischen Postoerwaltung überwiesen oder für die Großher- 
zogliche Staatskasse in Anspruch genommen werden sollen, so ist von Seiten 
der gedachten Postverwaltung der Wunsch zu erkennen gegeben worden, daß 
zum Zwecke einer Vereinbarung mit der Großherzoglich Sächsischen Regierung 
über die Benutzung der Thüringischen Eisenbahn im Großherzogthume durch 
die Landesposten kommissarische Verhandlungen eröffnet werden möchten. In- 
dem diesem Wunsche entsprochen worden, haben zu diesem Behufe 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach 
Höchstihren geheimen Regierungsrath Gustav Thon, Ritter erster Klasse 
des Großherzoglich Sächsischen Hausordens vom weißen Falken, Komthur 
erster Klasse des Königlich Portugiesischen Ordens des heiligen Jacob vom 
Schwert und Ritter des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens, 
und 
Höchstihren Kammerrath Carl Christian Casar Bergfeld, 
und 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Thurn und Taxis, als Großherzoglicher 
Erb-Landpostmeister 
Höchstdessen Ober-Postkommissar, geheimen Regierungsrath Carl Gustav 
Döbner, Ritter erster Klasse des Großherzoglich Sächsischen Hausordens 
vom weißen Falken und Ritter des Königlich Bayerischen Civil-Verdienst- 
ordens
	        
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