Kegierungs-BGlatt
Großzberogen
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 8S. Weimar. 24. März 1847.
Bekanntmachungen.
1. Da neuere Falle gelehrt haben, daß von den Feuerstätte-Besichtigern
bei der Visitation der Feuerstätten öfters die ihnen obliegende Untersuchung
der Dachungen der Kirch-, Pfarr= und Schul-Gebaude nicht gehörig vorge-
nommen, wenigstens die Anzeige der vorgefundenen Mängel bei den Kirchen-
Inspektionen unterlassen worden ist: so werden die sämmtlichen Aemter, Patri-
monial-Gerichte und Stadträthe des Großherzogthumes unter Bezugnahme auf
unsere Bekanntmachung vom 25. August 1840 (Regierungs-Blatt vom Jahre
1840 Seite 156) angewiesen, den Feuerstätte-Besichtigern die Vornahme
der gedachten Untersuchung und die Anzeige der wahrgenommenen Mängel wie-
derholt einzuschärfen.
Weimar am 4. März 1847.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
v. Conta.
II. Auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
wird die in nachstehender Erklärung des Königlich Scchsischen Ministeriums
der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz vom 31. Januar d. J. ent-
haltene, wegen Beförderung der Rechtspflege zwischen dem Großher=
zogthume Sachsen-Weimar-Eisen ach und dem Königreiche Sachsen
abgeschlossene Uebereinkunft andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht und
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