Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Kegierungs-BGlatt 
Großzberogen 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 8S. Weimar. 24. März 1847. 
  
Bekanntmachungen. 
1. Da neuere Falle gelehrt haben, daß von den Feuerstätte-Besichtigern 
bei der Visitation der Feuerstätten öfters die ihnen obliegende Untersuchung 
der Dachungen der Kirch-, Pfarr= und Schul-Gebaude nicht gehörig vorge- 
nommen, wenigstens die Anzeige der vorgefundenen Mängel bei den Kirchen- 
Inspektionen unterlassen worden ist: so werden die sämmtlichen Aemter, Patri- 
monial-Gerichte und Stadträthe des Großherzogthumes unter Bezugnahme auf 
unsere Bekanntmachung vom 25. August 1840 (Regierungs-Blatt vom Jahre 
1840 Seite 156) angewiesen, den Feuerstätte-Besichtigern die Vornahme 
der gedachten Untersuchung und die Anzeige der wahrgenommenen Mängel wie- 
derholt einzuschärfen. 
Weimar am 4. März 1847. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
v. Conta. 
II. Auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
wird die in nachstehender Erklärung des Königlich Scchsischen Ministeriums 
der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz vom 31. Januar d. J. ent- 
haltene, wegen Beförderung der Rechtspflege zwischen dem Großher= 
zogthume Sachsen-Weimar-Eisen ach und dem Königreiche Sachsen 
abgeschlossene Uebereinkunft andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht und 
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