Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

S..... 
Seile des 
Regieungs= 
Vlattes. 
  
Kreisgerichte, deren Archive. Siehe Archive. 
Kurhessen. Siehe Reisende. 
t 
4 
Landkrankenhaus. Verpflegungsaufwand für hülfsbedürftige Kranke in 
demsellen .. ................ .. .... . .. . ... 
Land-Rabbinat mit dem Sitze zu bengefeid. AA 
Landtags-Abgeordnete. Die zu solchen gewählten Staatödiener ha- 
ben die für sie nöthigen Ersatzmänner im Staatsdienste aus eigenen Mitteln 
zu honoriren 
Lehrer, gegen welche Aeltern die Unfertigkeiten ihrer Kinder in Schutz 
nehmen .... . .. .... .. .. . . ... ...»............................ 
Leichen. Gesetz uͤber deren Verabfolgung an die Universitat Jena 
Ludwigsburg. Das dasige Nebenzollamt I. ist ausgehobrn.. 
MI. 
Militär-Dienst. Gesetz über Aufhebung der Stellvertreter in demselben 
Militär-Lasten. Gesetz über deren Vertheilung, Tragung und Vergütung 
Minister. Gesetz über Erhebung von Anklagen gegen dieselben und über 
das dabei zu beobachtende Verfahren 
Mitleidsfuhren zum Weiter-Transporte arkrankter Reisender durch Kur= 
hessen nach Prußßennt 
Mobiliar-Versicherungen bei auswaͤrtigen Versicherungsansialten. Die 
Anzeige der Verträge darüber ist bei dem Gemeindevorstande des Ortes, wo 
die Mobilien sich befinden, zu bewirken ..“““ 
N. 
Narkotische Ertrakte. Siehe Pharmacopbe. 
Neugestaltung der Staatsbehorden. Gesetz, Verordnung und Be- 
kanntmachung .....................................·....... .... 
Siehe auch Staatsbehoͤrden. 
Neumark. Die dasige Dioͤzes wird der Superintendentur Mellingen über— 
tragen 
Neustadt a. v. O.; die Salzgelder- Eimahme daselbst betreffene 
O. 
Ober-Wppellations-Gericht zu Jena — gemeinschaftliches —: 
1) soll künftig bloß die Benennung: „Gesammt-Ober-Appellations-Ge- 
richt“ fühten 
EIIIIEEIIIIELEIEIEEIIIIIBEIILLEEIBIIEIIIIIIIIIIIIIC 
  
7. 
695—7 
635—6 
552. 
103—122. 
527—546. 
556. 
655. 
5900. 
552.
	        
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