221
etz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
5½2 25.
München, den 30. Juni 1897.
IZIDnhalt:
Bekauntmachung vom 20. Juni 1897, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die
Stadtgemeinde Frankenthal betreffend. — Bekanntmachung vom 26. Juni 1897, die Telegraphenordnung
betreffend. — Königlich Dänisches Consulat in München. — Erhebung in den erblichen Adelsstand. — Auszug
aus der Adelsmatrikel des Königreiches.
Nr. 12070.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde
Frankenthal betreffend.
+K. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Instiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestimmungen
über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kal. Allerhöchsten Verordnung
vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) der Stadtgemeinde
Frankenthal auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderaths und der Gemeindeversammlung
vom 6./11. August 1894 und 10. Juni 1897 und des staatsaufsichtlichen
Bescheides des k. Bezirksamts Frankenthal vom 21. August 1894 über eine gemeindliche
Gesammtanleihe von 300000 J die Genehmigung zur Ausgabe 3½ % iger Schuldverschreibungen
auf den Juhaber im Restbetrage von 100 000 M., und zwar:
83 Stück Nr. 101—183 zu je 1000 4,
85 Stück Nr. 1—85 zu je 200 3,
ausgestellt vom 1. Juni 1897 und halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich,
ertheilt.
München, den 20. Juni 1897.
In Vertretung:
Der k. Staatsrath:
von Ueumayr.