Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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etz  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.
5½2  25.

München,  den  30.  Juni  1897.
IZIDnhalt:

Bekauntmachung  vom  20.  Juni  1897,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die
Stadtgemeinde  Frankenthal  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  26.  Juni  1897,  die  Telegraphenordnung
betreffend.  —  Königlich  Dänisches  Consulat  in  München.  —  Erhebung  in  den  erblichen  Adelsstand.  —  Auszug
aus  der  Adelsmatrikel  des  Königreiches.

Nr.  12070.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde
  Frankenthal  betreffend.

+K.  Staatsministerium  des  Innern.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Instiz  und  der  Finanzen
ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  Art.  16  des  Gesetzes,  einige  Bestimmungen
über  die  Inhaberpapiere  betreffend,  vom  18.  März  1896,  sowie  der  Kal.  Allerhöchsten  Verordnung
  vom  gleichen  Tage  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  174  und  185)  der  Stadtgemeinde
  Frankenthal  auf  Grund  der  Beschlüsse  des  Gemeinderaths  und  der  Gemeindeversammlung
  vom  6./11.  August  1894  und  10.  Juni  1897  und  des  staatsaufsichtlichen
Bescheides  des  k.  Bezirksamts  Frankenthal  vom  21.  August  1894  über  eine  gemeindliche
Gesammtanleihe  von  300000  J  die  Genehmigung  zur  Ausgabe  3½  %  iger  Schuldverschreibungen
  auf  den  Juhaber  im  Restbetrage  von  100  000  M.,  und  zwar:

83  Stück  Nr.  101—183  zu  je  1000  4,

85  Stück  Nr.  1—85  zu  je  200  3,
ausgestellt  vom  1.  Juni  1897  und  halbjährig  am  1.  April  und  am  1.  Oktober  verzinslich,
  ertheilt.

München,  den  20.  Juni  1897.

In  Vertretung:
Der  k.  Staatsrath:
von  Ueumayr.