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Nr. 12229.
Bekanutmachung, Gesuch der „Zwirnerei= und Nähfadenfabrik Augsburg“ um die Genehmigung
zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
#. Staatsministerinm des Innern.
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Instiz und der Finanzen
ergangene Eutschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 18. März 1896,
einige Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, sowie der Kgl. Allerhöchsten Verordnung
vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) in theilweiser
Abänderung der mit Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom
9. April l. Is. Nr. 7236 für die Ausgabe 4 procentiger Schuldverschreibungen auf den
Inhaber durch die „Zwirnerei= und Nähfadenfabrik Angsburg“ festgesetzten Bedingungen
genehmigt, daß
1. die Ausloosung der Schuldverschreibungen erst vom Jahre 1900 ab erfolge,
2. die mit den Interimsscheinen im Jahre 1894 ausgegebenen Couponsbögen (mit
Zinsabschnitten bis zum 1. Jannar 1913) in Umlauf bleiben.
München, den 19. Juni 1897.
In Vertretung:
Der k. Staalsrath:
von Neumayr.
Ordens-Verleihung. haben Sich unter'm 22. Mai ds. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, dem Portier im
k. und k. Ministerium des Aeußern, Nikolans
Im Namen Seiner Majestät des Königs. Kiffan in Wien, die silberne Medaille des
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= Verdienstordens vom heiligen Michael zu
pold, des Königreichs Bayern Verweser, verleihen.