Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr.  12229.

Bekanutmachung,  Gesuch  der  „Zwirnerei=  und  Nähfadenfabrik  Augsburg“  um  die  Genehmigung
zur  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

#.  Staatsministerinm  des  Innern.

Durch  die  im  Einvernehmen  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Instiz  und  der  Finanzen
ergangene  Eutschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  Art.  16  des  Gesetzes  vom  18.  März  1896,
einige  Bestimmungen  über  die  Inhaberpapiere  betreffend,  sowie  der  Kgl.  Allerhöchsten  Verordnung
  vom  gleichen  Tage  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  174  und  185)  in  theilweiser
  Abänderung  der  mit  Entschließung  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern  vom
9.  April  l.  Is.  Nr.  7236  für  die  Ausgabe  4  procentiger  Schuldverschreibungen  auf  den
Inhaber  durch  die  „Zwirnerei=  und  Nähfadenfabrik  Angsburg“  festgesetzten  Bedingungen
genehmigt,  daß

1.  die  Ausloosung  der  Schuldverschreibungen  erst  vom  Jahre  1900  ab  erfolge,
2.  die  mit  den  Interimsscheinen  im  Jahre  1894  ausgegebenen  Couponsbögen  (mit
Zinsabschnitten  bis  zum  1.  Jannar  1913)  in  Umlauf  bleiben.

München,  den  19.  Juni  1897.

In  Vertretung:
Der  k.  Staalsrath:
von  Neumayr.

 

Ordens-Verleihung.  haben  Sich  unter'm  22.  Mai  ds.  Is.  allergnädigst

  bewogen  gefunden,  dem  Portier  im

k.  und  k.  Ministerium  des  Aeußern,  Nikolans

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.  Kiffan  in  Wien,  die  silberne  Medaille  des

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit=  Verdienstordens  vom  heiligen  Michael  zu
pold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,  verleihen.