Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Zur Folge der Bestimmung im §. 44 des Gesetzes vom 5. März 
d. J. ist auf höchsten Befehl das Großherzogliche Ober-Forstamt Weimar mit 
dem 1. Oktober d. J. aufgehoben und in zwei Forst-Inspektions-Bezirke auf- 
gelöst worden, deren erster mit dem Inspektions-Sitze Berka die Reviere: 
Berka, als Inspektions-Revier, 
Tannroda, Wittersroda, 
Kranichfeld, Buchfart 
und deren zweiter, mit dem Inspektions-Sitze Ettersburg die Reviere: 
Ettersburg, als Inspektions-Revier, 
Treistedt, Vollradisroda, 
Schwansee, Vieselbach, 
Weimar, Rosla 
umfaßt. 
f Bis zur Besetzung der Forst-Inspektion Ettersburg werden die Geschaͤfte 
derselben von dem Großherzoglichen Forst-Inspektor zu Berka verwaltet, wel- 
cher vom 15. k. M. an seine Expedition daselbst haben wird und bis dahin 
in dem Lokal des zeitherigen Ober-Forstamtes expedirt. 
Weimar am 4. Oktober 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich 
Sächstschen Stonts- Ministeriums. 
on. 
II. Es ist die Entschließung gefaßt worden, für die Ortschaften der 
Großherzoglichen Amts-Kommission zu Remda 
Stadtremda und Kirchremda, 
Altremda, 
Sundremda, 
Heilsberg, 
Dienstedt (mit den Gütern in Kleinhettstedt und Liebringen), 
Tännich, Haufeld und 
Breitenheerda, Bösleben 
eine Bezirks-Katasterführung zu bestellen und solche der dasigen Stadt-Steuer- 
einnahme zu übertragen, was hiermit veröffentlicht wird. 
Weimar am 13. Oktober 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich 
Schöschenstante. Ministeriums. 
on.