Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

15 
Uegierungs-Blat 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 17. #Weimar. 5. Mai 1851. 
Bekanntmachung. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst genehmiget, daß 
die Fürstlich Thurn und Taxissche Postverwaltung vom 1. k. Mon. Mai an mit 
den Posten des Großherzogthumes dem deutsch-österreichischen Postvereine beitrete. 
Wir bringen daber den unter'm 6. April v. J. zunächst zwischen Oester- 
reich und Preußen abgeschlossenen 
Postvereins-Vertrag, 
welcher die Grundsätze des Postverkehrs zwischen den verschiedenen Postbezirken 
des Vereinsgebiets enthält, in der Beilage zur öffentlichen Kenntniß. 
· Dem Vereinsvertrage sind außer den ursprünglichen Kontrahenten bis jetzt 
beigetreten die Postverwaltungen von Bayern, Sachsen, Baden, Mecklenburg- 
Schwerin und Strelitz, Holstein-Lauenburg. 
Wegen Anwendung der Grundsätze des Vereinsvertrags sind mit den ein- 
zelnen Postverwaltungen besondere Ausführungsverträge abgeschlossen worden, 
deren Bestimmungen, soweit sie das korrespondirende Publikum angehen, nach- 
träglich zur öffentlichen Kunde werden gebracht werden. 
Aus dem unter dem 2. August v. J. abgeschlossenen Ausführungsvertrage 
mit der Königlich Preußischen Postverwaltung machen wir folgende Bestimmun- 
gen hierdurch bekannt: 
  
Ausmaß der Entfernungen. 
Art. 5. 
Zur Berechnung des Brief-Porto werden die Postanstalten an der beider- 
seitigen Grenze, welche innerbalb einer Entfernung von 10 und 20 Meilen 
von einander gelegen sind, mit den nöthigen Tabellen versehen werden. 
21
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.