Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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B. Ueber die Wohnungen der Studirenden. 
23. Wohnen in den Vorstädten. 
. 24. Schriftlicher Miethvertrag. 
25. Dauer seiner Gültigkeit. 
26. Dessen stillschweigende Aufhebung. 
27. Verpflichtung zur Bezahlung des Miethzinses. 
26. After-Vermiethung. 
29. Aufwartegelder. 
C. Ueber die Benutzung der akademischen Vorlesungen und Anstalten. 
30. Bezahlung des Honorars und des Beleggeldes. Hospitiren. 
31. Anweisung der DPlätze in den Hörsälen. 
32. Recht zum Besuchen der Vorlesungen. 
33— 40. Befreiung von Bezahlung des Kollegien-Honorars, Armuthszeugnisse. 
41. Benutzung der akademischen Anstalten. 
D. Ueber die Reisen und die Reisepässe der Studirenden. 
42. Verstattung der Reisen überhaupt. 
43. Ertheilung der Pässe, deren Gebrauch und Zurückgabe. Pässe fremder 
Studenten. 
E. Ueber die akademischen Disziplinar, Strafen. 
. 44. Strafgattungen. 
. 45. Verweis. 
.46. Geldstrafen. 
. 47— 53. Karcer-Strafe. 
54. Einzeichnung in das Strafbuch. 
. 55, 56. Consilium abeundli. 
. 57, 58. Relegation. 
59. Folgen des Consilium abeundi und der Relegation. 
60. Meldung dieser Strafen an die Aeltern oder Vormünder. 
61. Haus= und Stadt-Arrest. 
F. Ueber Disziplin und Polizei- 
62. Strafe der Annahme eines falschen Namens. 
63. Strafe der Verletzung öffentlicher Anschläge. 
64. Strafe öffentlicher Anheftungen von anstößigem Inhalte 2c. 
65. Strafe der Störung des öffentlichen Gottesdienstes. 
. 66. Strafe des Besuchens öffentlicher Orte 2c. während des Gottesdienstes. 
67. Strafe der Störung der öffentlichen Ruhe. 
63. Strase des Anhetens der Hunde. 
69. Strafe der Beschädigungen. 
. 70. Strafe des Führens von Stockdegen #2c. 
. 71, 72. Strafe des Tumultuirens.
	        
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