Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

Ministerial-Bekauntmachungen. 
I. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 14. Oktober 1850 
werden die Großherzoglichen Amts-Physiker bierdurch angewiesen, zu ihrer Kennt- 
niß gelangende Fälle von unbefugtem Handel mit Arzenei-Mitteln oder mit soge- 
nannten Geheimmitteln bei den betreffenden Gemeindevorständen zur Anzeige zu 
bringen und desbalb besonders auch ihr Augenmerk auf die in öffentlichen Blät- 
tern erscheinenden Feilbietungen solcher Mittel zu richten. 
Die Gemeindevorstände baben auf dergleichen Anzeigen das Geeignete, da 
nöthig mit Androhung bestimmter Strafen, sofort mit Strenge zu verfügen. 
Weimar am 12. Juni 1851. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächßschen 
Staats-Winisterinms, T##btheilung B. 
von Watzdorf. 
II. Nachdem die zeither von der Steuereinnahme zu Mechelroda besorgte Fort- 
führung des Steuer-Katasters von Ort und Flur Mechelroda von jetzt an dem 
Großherzoglichen Rechnungsamte zu Blankenhain übertragen worden ist: so 
wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntuiß gebracht. 
Weimar am 24. Juni 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Gächsschen 
Staats-Ministeriums. 
Thon.
	        
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