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ersetzen durch: „(mit Ausschluß der Nähnadeln, metallenen Stricknadeln,
metallenen Häkelnadeln ohne Griffe)“.
4) Bei Pos. 20. „Kurze Waaren, Quinkaillerien 2c.“ ist der Text
folgendermaßen abzuändern:
a) im Eingange:
„Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, aus feinen
Metallgemischen; aus Metall echt vergoldet oder versilbert; aus
Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen“ u. s. w.; sodann
nach den Worten „unechten Steinen und dergleichen“:
„feine Galanterie= und Quinkaillerie-Waaren (Herren= und Frauen-
Schmuck, Toiletten= und sogenannte Nippestisch-Sachen 2c.) aus
unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder
weniger vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Verbin-
dung mit Alabaster“ u. s. w.; endlich
nach dem Worte „Kronleuchter“:
„in Verbindung mit echt vergoldetem oder versilbertem Metall; Gold-
und Silber-Blatt (echt oder unecht)“ u. s. w.
5) Bei Pos. 22 Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren ist
unter e das Wort „(unappretirte)“, unter k das Wort „(appretirte)“
zu löschen.
6) Bei Pos. 24 Lumpen und andere Abfälle zur Papier-Fabrika-
tion tritt binzu;
„auch macerirte Lumpen (Halbzeug)“.
7) Bei Pos. 25. i. ## Frische Apfelsinen u. s. w. soll der letzte Satz
künftig lauten:
„Im Falle der Auszählung bleiben verdorbene unversteuert, wenn
sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden“.
8) Bei Pos. 25. p. Konfituren u. s. w. ist nach den Worten „Büchsen
und dergleichen“ der Tert abzuändern in:
„eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte“ u. s. w.
9) Bei Pos. 33 Steine kc. sind
unter b Waaren aus Alabaster rc. die Worte:
uehe Steine in Verbindung mit unedlen Metallen“,
owie
die ganze Anmerkung 2
zu streichen.
b
dp
4