354
oder absichtliche Beschädigung der Holzpflanzen, wie auch gegen den verbotenen
Umgang mit Feuer hiermit ernstlich gewarnt. Dagegen erwartet man von den
Holzlesern, daß sie durch ein ruhiges, ordentliches Verhalten und ein gesittetes
Benehmen, den Forstbeamten gegenüber, der ihnen eingeräumten Begünstigung
sich auch würdig beweisen.
II. Die Streunutzung betreffend.
A. Umfang und Ausdehnung der Streunutzung.
8. 20.
Die Streuabgabe in den Großherzoglichen Staatswaldungen darf sich nur
auf die, ohne Nachtheil für den Wald abkömmliche Streu erstrecken und unter
allen Umständen niemals so ausgedehnt werden, daß dadurch die Erhaltung und
gesicherte nachhaltige Fortpflanzung des Waldbestandes gefährdet würde.
8. 21.
Ob und in welcher Ausdehnung die Streuentnahme nach den obwaltenden
Forstverhältnissen zulässig erscheint, bleibt dem besondern pflichtmäßigen Ermessen
der betreffenden Forstbehörden überlassen. Regelmäßig und zunächst soll nur die
Abgabe der Rauhstreu von Heide, Beerkraut und anderen Forstunkräutern in-
gleichen der Schneidelstren Statt finden. Die Abgabe von Laub-, Nadel= und
Moos-Streu soll thunlichst vermieden werden und ist nur in besonders begrün-
deten Ausnahmefällen zulässig.
8. 22.
Alle vorkommende Waldstreu bleibt im Allgemeinen der forstmäßigen Nut-
zung und Verwerthung vorbehalten, soweit nicht zu Recht bestebende Recesse
oder andere gültige Erwerbstitel eine Ausnahme begründen.
s. 23.
Soweit nach §#. 20, 21 abkömmliche Waldstreu vorhanden und sonst
entbehrlich ist, soll diese in den Waldgegenden vorzugsweise zur Unterstützung
des Landwirthschafts-Betriebes, insofern dieser einer solchen Unterstützung ent-
schieden bedarf, verwendet werden.
Dabei ist zuvörderst das wirkliche Strenbedürfniß der ärmsten Klasse zu
befriedigen und zwar soll den mit Leseholzzeichen versehenen Armen . 5) die
Waldstreu, wofern sie deren überhaupt erhalten können und soweit die eben ab-
kömmliche Streu zureicht, oder nicht Gegenstand der Forstausnutzung ist, für
ihr wirthschaftliches Bedürfniß unentgeldlich abgegeben werden.