Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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II. Es ist zeither öfters der Fall vorgekommen, daß von denfenigen Orts- 
Steuereinnahmen im Großherzogthume, welchen der Spielkartenverkauf mit über- 
tragen ist, die aus solchem Verkaufe eingehobenen Gelder durch die Post an 
den Spielkarten-Fabrikanten Knaut allhier unter portofreier Rubrik eingesendet 
worden sind. 
Da jedoch nach den bestehenden Einrichtungen der Spielkarten-Debit in 
den Großherzoglichen Landen und dasjenige, was damit in weiterem oder engerem 
Zusammenhange steht, insoweit als der Staat nicht selbst unmittelbar dabei be- 
theiligt erscheint, lediglich das Interesse des gedachten Knaut berührt und folg- 
lich das den staatsdienstlichen Postsendungen vertragsmäßig zustehende Portofrei= 
thum keineswegs darauf zu beziehen ist: so werden die betreffenden Einnahme- 
stellen auf dieses Verhältniß hierdurch besonders aufmerksam gemacht. 
Weimar am 13. September 1851. 
Orittes Departement des Großherzoglich Sächfichen 
Staats-Ministeriams. 
Thon. 
IIII. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Oktober 
1848 (S. 291 des Reg.-Blattes v. J. 1848), den Bau der Friedrich-Wil- 
helms-Nordbahn betreffend, wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten ge- 
bracht, daß, nach Versetzung des bisherigen Großherzoglichen Kommissars zur 
Leitung der Verhandlungen über Enteignung von Grundbesitz und Rechten für 
jenen Bau, die Fortführung und Vollendung der demselben übertragen gewese- 
nen Geschäfte in den Fluren Großensee, Unternsuhl und Gerstungen dem Groß- 
herzoglichen Justiz-Amtmann Ratenbacher in Gerstungen übertragen worden ist. 
Weimar am 22. September 1851. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächftschen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
Für den Departements-Chef. 
K. Wirth.