Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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ist dieses Umstandes in der Fassion mit kürzlicher Darlegung des Sachverhaltes 
gleichfalls Erwähnung zu thun. 
Bei Aktien und anderen Kapital-Anlagen, welche keinen gewissen, gleich- 
mäßigen Abwurf gewähren, ist der im letztverflossenen Jahre bezogene Abwurf 
der Fassion zu Grunde zu legen. 
Bei Loosen zu Lotterie-Anleiben ist der planmäßig zu Grunde liegende 
Zinsfuß, ohne Rücksicht darauf, daß die Zinsen erst bei Ausloosung des Kapi- 
tals mit diesem gezahlt werden, dagegen auch ohne Rücksicht auf einen möglichen 
Gewinn, anzunehmen, vorbehältlich der Bestimmung im F. 36. 
. 33. 
Ausgenommen von den der Pflicht zur Fatirung unterworfenen Aktiv-Ka- 
pitalen bleiben die bei den Sparkassen des Inlandes angelegten Gelder, deren 
Betrag zusammen für Einen Fatirenden die Summe von hundert Thalern noch 
nicht erreicht (J. 15 Nr. 5 des Gesetzes vom 18. März 1851 über die Steuer- 
verfassung des Großberzogthumes). 
§. 34. 
Die Fatirung der Aktiv-Kapitale und Leibrenten darf in einem verschlosse- 
nen Zettel geschehen, auf dessen Außenseite nächst dem Namen und Wohnorte 
des Fatirenden nur der jährliche Zinsertrag, bezüglich der Leibrenten-Betrag, in 
Zahlen angegeben ist. 
§S. 35. 
Nicht gestattet ist es, Zinsen von etwaigen Passiv-Kapitalen (Schulden) 
von den zu fatirenden Aktiv-Kapitalen in Abzug zu bringen, indem durch diese 
die Steuerpflicht vom Einkommen aus Aktiv-Kapitalen keineswegs gemindert wird. 
Ausgenommen biervon sind: Sparkassen, Banken und Aktien-Institute. 
Diese bringen die nach ihrem jährlichen Rechnungsschlusse sich berausstellenden 
Reinerträge, soweit sie nicht an die einzelnen Mitglieder vertheilt werden und 
sonach von diesen zu versteuern sind, zur Fassion. 
&. 36. 
Hat der Inhaber von Aktiv-Kapitalen seine Zinsen oder Renten zu vier 
Prozent des Gesammtbetrages seiner Kapitale angegeben, so genügt dieses, wenn- 
gleich ein höheres Interessen-Einkommen ihm dargethan werden könnte. Nur 
wenn in der von ihm zu bewirkenden Angabe Aktiv-Kapitale als geringer, denn 
zu vier Prozent verzinslich, oder gar alo nicht zinstragend aufgeführt sind, ist 
der Fatirende verbunden, die Wahrheit dieser Angabe auf Erfordern zu erweisen.
	        
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