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A. Försterlehre.
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Die Försterlehre kann jedesmal nur zu Ostern und zwar nur bei einem tüch-
tigen Revier-Förster, auf einem lehrreichen größern Forste, nach erfolgter Ge-
nehmigung (C. 5) angetreten werden. Sie soll mindestens ein Jahr umfassen,
kann jedoch nach Befinden auch bis auf zwei Jahre ausgedehnt werden (. 17).
8. 8.
Der Zweck der Färsterlehre ist, daß sich der Lehrling mit den Anfangs-=
gründen des Forst= und Jagd-Wesens bekannt mache, vornämlich forstliche Be-
griffe durch Anschauung erwerbe, die vorkommenden Forstgeschäfte mittelst eige-
ner Ausübung kennen lerne und daneben zeitig an die Strapazen des forstlichen
Berufes, sowie an Gehorsam, Ordnung, Pünktlichkeit und Fleiß sich gewöhne.
8. 0.
In der Försterlehre hat sich der Lehrling hauptsächlich mit folgenden Gegenstän-
den bekannt zu machen, soweit der Lehrforst nur irgend Gelegenheit dazu giebt:
1) mit den vorkommenden Gebirgs= und Boden-Arten, den verschiedenen
Ortslagen und deren Einwirkung auf den Holzwuchs und die Forstbe=
wirthschaftung;
2) mit den wichtigeren Waldgewächsen, sowohl nach ihren botanischen Un-
terschieden, als auch nach ihren wirthschaftlichen Eigenthümlichkeiten. Ins-
besondere soll der Lehrling von denselben die Knospen, Blätter, Blü-
then und Früchte, ferner die Rinde und Beschaffenheit des Holzes,
vor Allem aber ihre Wurzel-, Stamm= und Kronen-Bildung, Blüthe-
zeit und Fruchtreife, das Keimen, die Keimpflanzen selbst, das Repro-
duktions-Vermögen und das Verhalten gegen Frost, Hitze, Ueberschir-
mung und sonstige Einflüsse näher kennen zu lernen suchen;
3) mit den wichtigsten Forstunfräutern, ihrem forstlichen Schaden und etwai-
gen Nutzen;
4) mit dem Wesen der verschiedenen forstlichen Erziehungs= und Verjün-
gungs-Methoden und den darauf begründeten verschiedenen Waldbetriebs-
arten, insbesondere also mit dem Hoch-, Mittel-, Nieder= und Plän-
derwald-Betriebe, mit den Durchforstungen, Vorbereitungs , Besämungs-,
Licht und Abtriebs-Schlägen;
5) mit den verschiedenen Anbau-Methoden durch Saat, Pflanzung und
Stecklinge;