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demnächstige Mittheilung abzugeben und die Beiziehung des bezüglichen Steuer-
betrages inzwischen zu sistiren hat.
Weimar am 15. Februar 1854.
Erstes Departement, Abtheilung B und Drittes Departement
des Großherzoglich Sächsischen Staats-Ministeriums.
von Watzdorf. G. Thon.
Ministerial--Bekanutmachungen.
1. Vom 1. April d. J. an ist das Königlich Sächsische Nebenzollamt zweiter
Klasse in Ebmath, Haupt-Zollamtsbezirks Eibenstock, in ein Nebenzollamt
erster Klasse verwandelt und demselben neben der Hebebefugniß, wie solche im
Vereins-Zolltarife Abtheilung V. Nr. IX. festgestellt ist, die Ermächtigung
ertheilt worden, Begleitscheine auf alle Königlich Sächsische zur Begleitschein-
Erledigung befugte Aemter, sowie auf die Königlich Preußischen Haupt-Steuer-
ämter in Magdeburg und Cöln auszufertigen, ingleichen Begleitscheine Königlich
Sächsischer Aemter und der Hauptämter in Magdeburg und Hof zu erledigen.
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. Februar 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.
II. Den Betheiligten, insbesondere den Apothekern im Großherzogthume, wird
hierdurch bekannt gemacht, daß sich bei dem Großherzoglichen Ober-Aichamte
hier Normal-Gewichte befinden, nach welchen die in den Apotheken gebräuch-
lichen Arzenei-Gewichte erforderlichen Falles zu justiren sind.
Weimar am 9. Februar 1854.
Erstes Departement des Großherzoglich Süächsischen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
Für den Departements-Cbef:
von Helldorff.