Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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demnächstige Mittheilung abzugeben und die Beiziehung des bezüglichen Steuer- 
betrages inzwischen zu sistiren hat. 
Weimar am 15. Februar 1854. 
Erstes Departement, Abtheilung B und Drittes Departement 
des Großherzoglich Sächsischen Staats-Ministeriums. 
von Watzdorf. G. Thon. 
Ministerial--Bekanutmachungen. 
1. Vom 1. April d. J. an ist das Königlich Sächsische Nebenzollamt zweiter 
Klasse in Ebmath, Haupt-Zollamtsbezirks Eibenstock, in ein Nebenzollamt 
erster Klasse verwandelt und demselben neben der Hebebefugniß, wie solche im 
Vereins-Zolltarife Abtheilung V. Nr. IX. festgestellt ist, die Ermächtigung 
ertheilt worden, Begleitscheine auf alle Königlich Sächsische zur Begleitschein- 
Erledigung befugte Aemter, sowie auf die Königlich Preußischen Haupt-Steuer- 
ämter in Magdeburg und Cöln auszufertigen, ingleichen Begleitscheine Königlich 
Sächsischer Aemter und der Hauptämter in Magdeburg und Hof zu erledigen. 
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. Februar 1854. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
G. Thon. 
II. Den Betheiligten, insbesondere den Apothekern im Großherzogthume, wird 
hierdurch bekannt gemacht, daß sich bei dem Großherzoglichen Ober-Aichamte 
hier Normal-Gewichte befinden, nach welchen die in den Apotheken gebräuch- 
lichen Arzenei-Gewichte erforderlichen Falles zu justiren sind. 
Weimar am 9. Februar 1854. 
Erstes Departement des Großherzoglich Süächsischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
Für den Departements-Cbef: 
von Helldorff.
	        
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