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Ministerial--Bekanntmachungen.
I. Mit dem 1. April d. J. ist in der Residenz-Stadt Weimar an die
Stelle des gleichzeitig aufgebobenen Rentamtes ein Rechnungsamt getreten,
welchem die in den FK.#. 39 bie 41 des Gesetzes vom 5. März 1850, die
Neugestaltung der Staatsbehörden des Großherzogthumes betreffend, aufgeführ-
ten Geschäfte — mit Ausnahme jedoch der Geschäfte der Forstgelder-Ein-
nahme allhier, welche Stelle in der bisherigen Weise vorerst noch fortbesteht,
sowie mit Ausnahme der Steuerlokal-Kommissions-Geschäfte für die
Stadt Weimar, welche bis auf Weiteres vom Stadt-Gemeindevorstande
auch ferner besorgt werden — übertragen sind.
Die Zuständigkeit des gedachten Rechnungsamtes erstreckt sich über die
Bezirke des Großberzoglichen Justiz-Amtes und des Großhergogli-
chen Stadtgerichtes Weimar, wie solche unter Nr. 16 des der Ministerial=
Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 beigegebenen Verzeichnisses (Seite 565
des Regierungs-Blattes vom gedachten Jahre) näber bezeichnet sind; der Ort
Döbritschen ist zum jetzigen Rentamte (künftigen Rechnungsamte) Jena vom
1. April d. J. ab, jedoch in Ansebung der Rechnungsführung schon vom 1.
Januar d. J. ab, übergegangen.
Da gleichzeitig die zeitherige Großherzogliche Kreis-Steuereinnahme
Weimar aufgebört hat, so sind vom 1. April d. J. ab von den Untereinnehmern
im Bezirke des neu errichteten Rechnungsamtes Weimar alle eingehobene direkte
Steuern, ingleichen die Hundesteuer und Brandkassebeiträge an die genannte
neue Stelle abzuliefern, welche sowohl hinsichtlich der laufenden Abgaben, als
auch hinsichtlich der bei dem Definitiv-Ablieferungstermine für 1853 bestande-
nen, ihr überwiesenen Reste in ein unmittelbares Ablieferungsverhältniß mit
der Großherzoglichen Haupt-Staatskasse und der Großherzoglichen Brandassekuranz-
Kasse tritt.
Zum Rechnungsamtmann ist der zeitherige Großherzogliche Steuer-Jnspektor
zu Eisenach Carl Schmidt, zum Rechnungsamts-Assistenten aber der, in gleicher
Eigenschaft bisher bei dem Großherzoglichen Rechnungsamte Buttstädt angestellt
gewesene, Hugo Kaiser ernannt worden, und es hat die Verpflichtung und
Einweisung Beider am 6. d. M. Statt gefunden.
Weimar am 15. April 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.