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nahme dieser Münzsorte, den einfachen Louisd'or zu 5K/ Thaler Landeswäh=
rung gerechnet, vom 1. Juni d. J. an nicht mehr Statt finden, es wird
vielmehr — unter Bezugnahme auf K. 6 der Verordnung vom 17. November
1840 — deren Werth hierbei (mit Ausnahme der Preußischen Friedrichsd'or,
deren Valvirung noch unverändert, wie bisher, verbleibt) von dem gedachten
Zeitpunkte an und bis auf Weiteres auf
Fünf Thaler 8 Silbergroschen im Vierzehenthalerfuße
für den einfachen Louisd'or herabgesetzt.
Sämmtliche Großherzogliche Einnahmestellen, welche ihre erhobenen Gel-
der nicht unmittelbar an die Großherzogliche Haupt-Staatskasse und bezüglich an
die Großherzogliche Brand-Assekuranz-Kasse, sondern an die Großherzoglichen
Rechnungs= und Rent-Aemter, oder an die noch bestehenden Obereinnahmen
einzuliefern haben, werden dem zu Folge angewiesen, die im Werthe von 5⅛
Thaler vorräthigen, nebst den bis zum 31. d. M. bei ihnen noch eingehenden
Louisd'or längstens bis zum 8. Juni d. J. an die betreffenden Oberhebestellen
einzuliefern, wogegen die an die Großherzogliche Haupt-Staatskasse und bezüglich
an die Großherzogliche Brand-Assekuranz-Kasse unmittelbar einrechnenden Kas-
sen und Einnahmestellen hiermit die Anweisung erhalten, die am 31. Mai
d. J. bei ihnen vorräthigen, bezüglich die bis zum 8. Juni d. J. noch von
den Unterhebestellen eingelieferten Louisd'or à 5⅛ Thaler, zusammen bis zum
15. Juni d. J. mittelst gehöriger Lieferscheine an die Großherzogliche Haupt-
Staatskasse, bezüglich an die Großherzogliche Brand-Assekuranz-Kasse hier ab-
zuliefern.
Weimar am 12. Mai 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.
VII. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Apotheker Carl Fried-
rich Hildemann zu Triptis die nachgesuchte Erlaubniß zur Uebernahme und
Betreibung einer Agentur der schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Bres-
lau innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 29. April 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachfischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.