Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

Regierungs-BGlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen. Weimar-Eifenach. 
  
Nummer 34. Weimar. 30. August 1854. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
II. Von dem unterzeichneten Ministerium wird mit Bezug auf die Be- 
kanntmachung vom 15. Oktober 1844 (Seite 163 des Regierungs-Blattes) die 
nachstehend abgedruckte anderweite Uebersicht der Steuersätze, welche in denje- 
nigen Jollvereins-Staaten 2c., wo innere Steuern auf die Hervorbringung oder 
Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, von den gleichnamigen vereinslän- 
dischen Erzeugnissen erhoben werden, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. August 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
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