Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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Uebersicht der Steuerfätze, 
welche 
in denjenigen Vereinsstaaten 2c., wo innere Steuern auf die Hervorbringung 
oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, von den gleichnamigen ver- 
einsländischen Erzeugnissen erhoben werden. 
  
Vereinsstaaten rc., Maaßstab Steuersatz im Ben üde die det 
  
22½2 , ir di 14 Thaler. 1211 Gul, iranttdine dt 
S. 9 für die 10 een, err dem 
in welchen die Erhebung stattfindet. Erzebung. P(°% %. " **r verluie 
tF. 1 lar. #c Bzr 
I. Von Wein und Trauben= 
most. 
1. Preußen (ausschließlich der Hohen- 
gollernschen Lande ?). 4 . 
Außerdem im engeren Vereine mit Preußen (nach 1 Wm. 
der Zeitfolge der Verträge oumern wird elne 
a. Von Schwarzburg= Sondershausen: Uebergangs Abgabe 
i von Weln und Trau- 
die Unterherrschaft. benmest nichrerhobrn. 
S 
. Von Schwarzburg-Rudolstadt: 
die Unterherrschaft. 
Vom Großherzogthume Sachsen: 
das Amt Allstedt mit Oldisleben. 
u Anhalt-Bernburg. 
. Vom Fürstenthume Lippe: 
die Ortschaften Lipperode, Cappel 
und Grävenhagen. 
Von Mecklenburg-Schwerin: 
die Ortschaften Rossow, Netzeband 
und Schöneberg. 
. Anhalt-Dessau. 
. Anhalt-Köthen. 
. Von Sachsen-Koburg-Gotha: 
das Amt Volkenrode. 
k. Von Hessen-Homburg: 
2 
8. 
# 
das Oberamt Meisenheim. Zeniner 
1. Vom Großherzogthume Oldenburg: Lurhusd 
das Fürstenthum Birkenfeld. Jentner. 255 27 
m. Waldeck und Pyrmont. Wein 20 1 1 
[Traubenmoft 
n. Von Hannover: 
die Grafschaft Hohenstein und das 
Amt Elbingerode. 
o. Von Braunschweig: 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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