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Uebersicht der Steuerfätze,
welche
in denjenigen Vereinsstaaten 2c., wo innere Steuern auf die Hervorbringung
oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, von den gleichnamigen ver-
einsländischen Erzeugnissen erhoben werden.
Vereinsstaaten rc., Maaßstab Steuersatz im Ben üde die det
22½2 , ir di 14 Thaler. 1211 Gul, iranttdine dt
S. 9 für die 10 een, err dem
in welchen die Erhebung stattfindet. Erzebung. P(°% %. " **r verluie
tF. 1 lar. #c Bzr
I. Von Wein und Trauben=
most.
1. Preußen (ausschließlich der Hohen-
gollernschen Lande ?). 4 .
Außerdem im engeren Vereine mit Preußen (nach 1 Wm.
der Zeitfolge der Verträge oumern wird elne
a. Von Schwarzburg= Sondershausen: Uebergangs Abgabe
i von Weln und Trau-
die Unterherrschaft. benmest nichrerhobrn.
S
. Von Schwarzburg-Rudolstadt:
die Unterherrschaft.
Vom Großherzogthume Sachsen:
das Amt Allstedt mit Oldisleben.
u Anhalt-Bernburg.
. Vom Fürstenthume Lippe:
die Ortschaften Lipperode, Cappel
und Grävenhagen.
Von Mecklenburg-Schwerin:
die Ortschaften Rossow, Netzeband
und Schöneberg.
. Anhalt-Dessau.
. Anhalt-Köthen.
. Von Sachsen-Koburg-Gotha:
das Amt Volkenrode.
k. Von Hessen-Homburg:
2
8.
#
das Oberamt Meisenheim. Zeniner
1. Vom Großherzogthume Oldenburg: Lurhusd
das Fürstenthum Birkenfeld. Jentner. 255 27
m. Waldeck und Pyrmont. Wein 20 1 1
[Traubenmoft
n. Von Hannover:
die Grafschaft Hohenstein und das
Amt Elbingerode.
o. Von Braunschweig: