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Vereinsstaaten 2c., Maaßstab Steuersatz im Aureekerhe über tedan
HäIin welchen die Erhebung stattfindet für die 11 ern ar- nri r
8 stanfindet. jarhebung. nrusl.rodee
#thlr. far. 1 fl. ! kr
II. Von Tabacksblättern und
Tabacks-Fabrikaten.
1.Preußen (gusschließlich der Hohen-
zollernschen Lande 7). ) In den Hoben.
Außerdem die bei Preußen vorstehend zu 1. 1. gollzrusdee Fürsten-
von à—p aufgeführten Länder und bandes- thbümern wird eine
theile, welche mit Preußen im engeren Ver- Uebergangs = Abgabe
eine stehen. von Wdi l——5
uud Tabacks-Fabrika=
2. Sach sen. ten nicht erhoben.,
Hannover. Zeniner 20 1
4.Kurhessen (wie zu I. 4.) Gr.) 10
5.Thüringischer Verein (wie zu I. 5.)
6.]Braunschweig.
7.Oldenburg.
8Luxemburg.
Anmerk. Die in diesen Vereinsstaaten 2c. auf-
kommende Uebergangs-Abgabe von Tabacksblät-
tern und Tabacks- Fabrikaten ist eine gemeinschaft
liche und wird getheilt. Zwischen diesen Vereins-
staaten rc. findet freier Verkehr mit Taback statt.
III.. Vom Bier.
taspreußen (ausschließlich der Hohen- Zentner
zollernschen Lande). (Preuß.) 76.261
Heßerdem die bei Preußen vorstehend zu I. 1I.
— p aufgeführten Vereinsländer und
Vereinslene Theile, welche mit Preußen im
engeren Vereine stehen. Cimer (Würt=
1b Hohenzollernsche Lande. btembergisch) u isse heran3
a. Hohenzollern-Sigmaringen. Senz dem aus Hechingen ein-
#a. braunesg gehenden Biererhoben
waune 1 4 37 2 vi neregesaheron
w er aus Hohenzollern=
. theißesBieksTL 103 120 Sigmatingen Pinver
2 b. bamalsmeHeckinge- Lsh 2n
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3 Sa desgl. Seurr beträgt zur
Keberw- ereian- zu I. 5.) Jeit 131 IXr. vom
Braun wei Simri des einge-
5. Kthakn . k Wi*t .17 6 261 %rengten Malzes.
Anmerk. Die in den vorstehend zu 1. a. 2—5
aufgeführten Vereineländern aufkommende Ueber-
gangs-Abgabe von Bier ist eine gemeinschaftliche.
welche getheilt wird. Es findet zwischen diesen
Vereinsländern 2c. freier Verkehr mit Bier statt.