Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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2 Vereinsstaaten rc., Maaßstab 1 „Sieu euisasm —— — 
in welchen die Erhebung stattfindet. für die rNx n n 3 
Erhebung. Buß. den · duß. Sicuerderguͤtungen. 
thlt. n fl. kr. 
Anmerk. Die in den vorstehend zu 1. a., 2., 3. 
und 5. aufgeführten Vereinsländern und Ver- 
anelondes beilen aufkommende Uebergangsab. 
be von Branntwein ist eine Gemeinschastücht, 
LArlche getheit wird. Zwische zu 1. a., 
, S., 4., 5. aufgeführten on den z finder 
freier Verkehr mit Branntwein statt. 
6.Bapern, rechts des Rheines. # ayt. 1 1 45 
Außerdem die bel Bayers vorstehend unter III. 
6. aufgeführten Landestheile anderer Vereins- 
7. Hannov er. *+P Bei der Ausfuhr 
Außerdem im engeren Verbande mit Hannover: S H zeihn, giu s her. 
a. Schaumburg- Lippe. 7 Aue- 624 1 10 30 r ür debne 
« « ol na Hbannov narller zu 
b. Die Braunschweigischen Enklaven. rWmii reben ar rn 
8. Oldenburg. les gewährt. 
r—N 
— 
1 
12 
Anmerk. Die in den vorflehend unter 7 und 8 
agebberten Vereineländern auffommende Ueber- 
n Branntwein ist eine gemein?! 
Wn kalst getheilt wird. 
Wurttemberg. 
Baden. 
Kurhessen (mit Ausschluß des Krei- 
ses Schmalkalden und der Grasschaft 
  
Eimer (Würk- 
  
tembergisch) 
ei 50 Prozent 
Alkohol nach 
Tralles. 
Ohm (Badisch) 
b. Welngeist 
Ohm (Kurhes- 
sisch) — 
a. Branntwein 
  
Schaumburg. 
  
Großherzogthum Hessen. 
V. Vom geschroteten Malze. 
1. Bapern, rechts des Rheines. 
Außerdem die bei Bayern unter III. 6. aufgeführ- 
len Landestheile anderer Vereinsstaaten. 
2. Wörttemberg. 
l Ohm 
Preußisch 
bei 50 Prozen! 
Alkohol nach 
Tralles. 
Ohm (Groß- 
Prozent Allo- 
ol na 
Tralles. 
Metzen (Baye, 
risch) = 
o, 674208 
Scrlgprus. 
Simri (Wört= 
tembergisch) = 
  
Seorose 
Scheffel Preuß. 
  
1 
6 
  
28 
21 
28 
  
103 
  
10 
12 
  
92 
□ 
— 
2 
Vuenatwen 
Bei der Ausfuhr 
werden des Betrages 
der Uebergangs= Ab- 
gabe, also 8 Fl. 
den Württembergt= 
schen Cimer vergbtet. 
der Ausfuhr 
von mindestens 50 
Maaß Badisch wird 
bie Hälfte des Betra- 
ges der Uebergangs= 
abgaben vergütet. 
Die Rückvergütung 
der Steuer für den aus 
Kurhessen (mit Aus- 
schluß aus dem Kreise 
Schmalkalden und der 
Grafschaft Schaun- 
burg) auszufübrenden 
beträg 
4 Thlr. 
hessische Ohm zu 50 
r— Allohol nach 
Trall 
es. 
Bei der MAusfahr 
von 20 Maaß und 
mehr werden 4 Fl. für 
die Großherzoglich 
7 ssische Obm bel 50 
1½ ent Alkohol nach 
es rückvergötet. 
 
	        
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