Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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mit wenigstens zwei kupfernen Nägeln befestigt. Der mittlere Nagel auf 
dem Kopfe des Sicherpfahles erhält mindestens eine Länge von 6 Zoll 
und einen platten, 1½ Zoll im Durchmesser haltenden Kopf, welcher sich 
möglichst genau auf die kupferne Platte auflegen muß. 
Von dem, nach seiner Höhe über der Kupferplatte zu messenden, Kopfe 
dieses Nagels aus sind dann alle Abmessungen vorzunehmen. 
2 Im andern Falle wird die kupferne 
Platte nach anliegender Zeichnung M2 
oben nur mit einem und an jeder Seite 
mit drei kupfernen Nägeln, deren Köpfe 
rersenkt sind, befestiget. Der Nagel auf 
dem Kopfe des Sicherpfahles erhält auch 
hier mindestens eine Länge von 6 Zoll 
und einen etwa 3/4 Zoll im Durchmes- 
ser haltenden Kopf, welcher vor dem 
Eintreiben in den Pfahl an der untern 
Fläche des Kopfes mit Harz oder Theer 
bestrichen seyn kann. 
Sämmtliche zur Befestigung des Be- 
s schlages dienende Nägel sind, damit das 
s w Herausziehen derselben erschwert wird, 
/ vor dem Einschlagen an der Spitze auf- 
zuhacken. 
  
  
  
  
  
  
8. 6. 
Der Sicherpfahl soll an einer zugänglichen Stelle eingesetzt werden, an 
welcher derselbe gegen die Gewalt des Wassers und sonst möglichst geschützt, zu- 
gleich aber für vorkommende Abwägungen möglichst bequem steht.
	        
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