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Nebenzollämter 1. Klasse
an der Grenze.
Bemerkungen
über besondere Befugnisse.
Ort. Gauptamts · Bezirl.
1 B. 9.
A. In Bezug auf die Nebenzollämter lI. Klasse an der Grenze.
In Das Nebengollamt zu Oberneubaus hat die Befugniß zum unbedingten Begleit-
Ober neuhaus. (Hof. rtn mil nen soupelrnten Aemtern des Jollvereine fuß os es
2 Schirnding. Ju Das Nebenzollamt zu Schirnding hat die V. sugnis·
3Mähring. Waldsassen. a) zur m von Begleitscheinen 1. auf das Hauptsteueramt zu Cob
4Bärnau. b) uar Ausfertigung von Begleitscheinen I. über rohe Schaaswolle auf die Ohtämter zu Offen-
5 Zwiesel Eschlkam. ch und Frankfurt a. M.;
; c) nn r von Vegleitscheinen 1. auf das Steueramt zu Corbach im Fürstenthum Wal-
6 Schärding a. deck für rohe Schaafwolle zur Sortirungsanstalt der Handlung Witigenstein;
Th. d) zur Erledigung von Begleitscheinen 1. des Hauptsteueramtes zu Coburg
7 Wagscheid. Passau e) zur Erledigung von Begleitscheinen I. d% Hauptsteucramtes zu Frankfia. a. M. über auslän-
8 Kleinphilipps- " dischen unverzollten Wein, Rum und al;
jum Begleitscheinwechsel mit dem Voupthieuksamte: zu Stuttq
9 Oben th. u. n u 4. Das u„ eellann R. ###n au Vetzdie * Durchgangsabferilgung von
ernze ampen zuf die Hauptämter zu deburg und Wittenberge
10 Mar. Simb ZJu 5. Das Nebenzollamt zu Iwiesel hat die besondere Ermächtigung zur Jollabfertigung
11 Burghausen im ach. oon Tafelglas und Glaswaaren in unbeschränkten Quantitäten vom Inlande durch das Ausland
« Inn-Mo (Böhmen) nach dem Vereinsinlande (Sachsen) auf Deklaratlonsscheine über das Hauptzollamt zu
12 Laufen. g. Schandau und das Nebenzollomt zu Hellendorf; dasselbe ist auch befugt, die ausgehenden Glas-
13 Kiefersfelden. · TransnoktewelchethkeBefltmmungaufdeketadenSthßedukch Bohnen nach Schleflen erhal-
14 Kreuth im Rosenheim. ten, auf das Hauptzollamt zu Liebau mit Deklarations. Scheinen abzusertige
Achenthal. Zu 6. Das Nebenzollamt zu Schärding a. Th. hat die Besug *8
· . a) zur Ausfertigung von Begleikscheinen I. auf alle Aemter des Jollvereinen, welche zur Grledigung von
15| Griesen. [Mittenwald. dergleichen Begleitscheinen ermächtigt find, # t der ½5 der Oder gelegenen;
16 Oberstorf. b) zur Grledigung von Begleitscheinen I. dieser Aemter, insoweit sie zur Ausfertigung von Ge-
Pfronten. leitscheinen I. befugt sind
17 Hindelang. 35 18. Das lar zu Füßen hat die Befugn
18 Fühen. a) gant sertigung von Begleitscheinen I. auf smmilichse —n sche, Badensche, Kurfürst-
19 Niederstaufen. seinden. lic und Großherzoglich Hessische, Nassauische und auf die Preußischen in der Provinz
20 Oberstaufen. E und in der Rbeinprovinz gelegenen Hauytzoll= und Haupestleuer= und mit Begleit-
21 Neulauterburg. Neuburg a. R eienevisung, Besuan Feisemmn Nebenzollämter I. Klasse und Untersteuerämter; dann
: .R. auf das Hauptsteueramt zu Fran ;
2 Schweigen. 5) r *— von unr dieser Aemter.
23/Hablirchen. Zweibrücken. 9. Dos Rehenteltant zu Niederstaufen ist befugt 4 Ausstellung von Begleitscheinen 1.
24 Schwarzbach. über 1n und Wessteine, die zur Verschiffungsablage bestimmt Und, auf das Hauptsteucramt zu Um.
25|Melleck. « n 2. Das Sibetenhollammt zu Oberstaufen ist befugt Begleitschelne I. auf das Haupt-
eichenhall. nnern m auszustellen
26 Schellenberg. chenh Ju 21 Dess Mebenzollamt zu Neulauterburg hat die Befugniß:
27 Reit im Winkel. #a) zur Erledigung von Begleitscheinen I. der Hauptämter zu Ofenboc, Frankfurt a. M., Lelpzig,
Stuttgart, Ulm, Canstadt und Heilbronn über rohe Schaafwo#“#
b) zur Erledigung von Begleitscheinen I. ohne Beschrönhung auf *“ Gegenstände und Mengen,
der Hauptämlser zu Mannheim, Frankfurt a. M., inz u
D) zur Abfertigung vonwt Baumwollenwaaren auf Beleitschelh, 1. auf die Hauptämter zu Mann-
helm, Frankfurt a. M. und Mainz in unbeschränkter Menge;
d) zur Abfertigung von Baumwollenwaaren in einer Menge bis zu drei Zentnern in einem Traus-
porte auf Begleitschein II. auf alle zu deren Grledigung berechtigte Aemter des Jollvereines;
e) zum 2sleisheinwe mit dem Hauptsteueramte zu Car#erhe in unbeschränkter Weise.
Zu * Rebenzollamt zu Schweigen hat die Befugniß:
#a) zur — Ertbeilung von aglestchenen. 1. auf die Hauptämter zu Mannheim,
Frankfurt a. M., Mainz, Cöln und Carlsruh
b) zur Erlediguug von Begleitscheinen I. ehnt Befüränkung auf gewisse Gegenstände und Mengen
von den t zu Mannheim, Frankfurt a. M., Mainz und Cöln
-p) jur Absertigung aller Waarengattungen bis auf Quanitöten von 900 Gulden Zollbetrag in einer
ost auf Begleitschein 11. auf alle zu viee, Erledigung befugte Aemter des Jellverelnes
d) zur Abfertigung von Baumwollenwaaren bis zu 12 Zentner in einem Transporte auf —
schein II. auf die zu deren Grledigung besugien Aemter des Zollvereines.
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