Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

416 
worauf zwei mit kleinen Perlenrändern verzierte Felder mit kleiner Diamant- 
Schrift folgen, von denen das linkseitige: 
Der Bankgesellschaft ist die Einziehung der Banknoten gestattet, wenn 
die Großherzogliche Staatsregierung die diesfallsigen Gründe für genü- 
gend erachtet. In einem solchen Falle muß sie unter Bestimmung einer 
ausschließlichen Frist von mindestens Einem Jahre mittelst öffentlicher 
Bekanntmachung (C. 69 des Bank-Statuts), welche in angemessenen 
Zwischenräumen dreimal zu wiederholen ist, die Noten einrufen. 
Die nicht zur bestimmten Zeit eingelieferten Banknoten sind in den 
Händen des Inhabers annullirt. 
das rechtseitige dagegen in dreifacher Wiederholung: 
Die Nachahmung, Verfälschung und wissentliche Verbreitung verfälschter 
Banknoten wird nach Maßgabe der Strafgesetze bestraft. 
enthält. 
Die linkseitige obere Ecke zeigt eine der Littern E. F. G. oder H. 
nebst der Serie, während die rechtseitige obere Ecke die Folie des Stamm- 
buches giebt. 
Der Aufdruck auf die mit einem hellrothen Tondrucke versehene Rückseite 
ist mit schwarzer Farbe in Kupferdruck-Manier ausgeführt, und zeigt in der 
Mitte: einen die Thuringia darstellenden weiblichen Kopf mit einem Diadem 
geschmückt, das in Form der Wartburg mit dem gekrönten springenden Löwen 
ausgeführt ist, und umgeben von Blumen und Lorbeerkränzen, nebst den Emble- 
men des Hütten= und Maschinen-Wesens. Links und rechts seitwärts vom 
Kopfe befinden sich unten die verzierten Werthzahlen 20 auf guillochirtem 
Grunde; über demselben links in Typen gedruckt die Littera und die laufende 
Nummer der Note, rechts dagegen aber auf schraffirtem Grunde der Name des 
eintragenden Beamten. 
Beschreibung der Weimarischen Banknoten à 50 Thaler. 
Die Noten der Weimarischen Bank zu 50 Thalern sind 5 Zoll 10 Linien 
lang und 4 Zoll ½ Linie hoch, oben und unten beschnitten, an den Endseiten 
mit natürlichem Papierrande versehen. Das zur Ausführung verwandte Hanf- 
papier ist weiß und mit Wasserzeichen versehen, die am obern und untern Rande 
in der Bezeichnung „Weimarische Banknote“ in heller Schrift an beiden End-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.