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worauf zwei mit kleinen Perlenrändern verzierte Felder mit kleiner Diamant-
Schrift folgen, von denen das linkseitige:
Der Bankgesellschaft ist die Einziehung der Banknoten gestattet, wenn
die Großherzogliche Staatsregierung die diesfallsigen Gründe für genü-
gend erachtet. In einem solchen Falle muß sie unter Bestimmung einer
ausschließlichen Frist von mindestens Einem Jahre mittelst öffentlicher
Bekanntmachung (C. 69 des Bank-Statuts), welche in angemessenen
Zwischenräumen dreimal zu wiederholen ist, die Noten einrufen.
Die nicht zur bestimmten Zeit eingelieferten Banknoten sind in den
Händen des Inhabers annullirt.
das rechtseitige dagegen in dreifacher Wiederholung:
Die Nachahmung, Verfälschung und wissentliche Verbreitung verfälschter
Banknoten wird nach Maßgabe der Strafgesetze bestraft.
enthält.
Die linkseitige obere Ecke zeigt eine der Littern E. F. G. oder H.
nebst der Serie, während die rechtseitige obere Ecke die Folie des Stamm-
buches giebt.
Der Aufdruck auf die mit einem hellrothen Tondrucke versehene Rückseite
ist mit schwarzer Farbe in Kupferdruck-Manier ausgeführt, und zeigt in der
Mitte: einen die Thuringia darstellenden weiblichen Kopf mit einem Diadem
geschmückt, das in Form der Wartburg mit dem gekrönten springenden Löwen
ausgeführt ist, und umgeben von Blumen und Lorbeerkränzen, nebst den Emble-
men des Hütten= und Maschinen-Wesens. Links und rechts seitwärts vom
Kopfe befinden sich unten die verzierten Werthzahlen 20 auf guillochirtem
Grunde; über demselben links in Typen gedruckt die Littera und die laufende
Nummer der Note, rechts dagegen aber auf schraffirtem Grunde der Name des
eintragenden Beamten.
Beschreibung der Weimarischen Banknoten à 50 Thaler.
Die Noten der Weimarischen Bank zu 50 Thalern sind 5 Zoll 10 Linien
lang und 4 Zoll ½ Linie hoch, oben und unten beschnitten, an den Endseiten
mit natürlichem Papierrande versehen. Das zur Ausführung verwandte Hanf-
papier ist weiß und mit Wasserzeichen versehen, die am obern und untern Rande
in der Bezeichnung „Weimarische Banknote“ in heller Schrift an beiden End-