Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 15. Weimar. 24. Juni 1855. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar= 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefursteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
  
Bei der heutigen Wiederkehr Unseres Geburtsfestes haben Wir Uns be— 
wogen gefunden, eine Begnadigung ungehorsamer Militär-Pflichtiger in nach- 
stehender Weise eintreten zu lassen. 
1) Die vom 1. Januar 1809 bis zum 31. Dezember 1821 geborenen 
Dienstpflichtigen, welche bisher ungehorsam ausgeblieben sind, wollen Wir mit 
der gesetzlichen Ungehorsamsstrafe verschonen lassen; es sollen ihnen daher Frei- 
scheine ausgefertiget werden. 
2) Die vom 1. Januar 1822 bis zum letzten Dezember 1828 gebore- 
nen Dienstpflichtigen, welche bisher ungehorsam ausgeblieben sind, sollen mit 
der im §F. 6 des Nachtrages zu dem Regulative vom 24. Juni 1823 über die 
Verbindlichkeit zum Kriegsdienste vom 8. September 1848 vorgeschriebenen 
Strafe der doppelten Dienstzeit in der ersten Aufstellung Unseres Militärs ver- 
schont bleiben, wenn sie sich binnen Jahresfrist von heute an zur Antretung 
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