Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Formular. 
(Vorderseite) 
Des Empfängers 
Stand Name Wohnunn 
Daß ich Endesunterschriebener von de Post. 
hierselbst einen recommandirten Brief aus 
von 
richtig erhalten, bescheinige hiermit. 
den 18 
uaqolacplaojun 
ELIIIIIIIIIIII„ 
Vollzogen nach dem Aufgabeorte des Briefes zurückzusenden. 
(Rückseite.) 
Metour-MNecepisse 
nach 
8. 34. 
Behandlung der Nachnahme-Sendungen. 
Denjenigen Sendungen, auf welchen eine Nachnahme (ein Postvorschuß) 
haftet, sind am Aufgabeorte Rückscheine nach unten stehendem Formular beizufü- 
gen, welche von der Abgabe-Postanstalt nach der Einlösung des Vorschusses 
ohne Verzug, oder im Falle der Nichteinlösung, spätestens nach vierzehen Tagen 
zugleich mit der nicht eingelösten Sendung nach dem Aufgabeorte mit dem 
Vermerke über die erfolgte oder nicht erfolgte Einlösung zurückzusenden sind. 
Bei längerem Ausbleiben des Rückscheines hat die Postanstalt am Aufga- 
beorte ihrer vorgesetzten Postbehörde behufs der Abstellung der Unregelmäßigkeit 
Anzeige zu erstatten. 
20
	        
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