Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

II.  Bewegliche  Zugehörungen.
Das  lebende  und  todte  Inventar  des  Gutes  Laufzorn,  gewerthet  auf  36,600  Mk.,
worüber  Verzeichniß  und  Schätzung  vom  2.  Januar  1898  bei  den  oberlandesgerichtlichen
Akten  sich  befinden.

§  2.
Lasten  des  Fivdeikommisses.
Belastet  sind:

a)  die  zu  Haus-Nr.  1  in  Laufzorn  gehörigen,  in  der  Steuergemeinde  Oberhaching
  gelegenen  Grundstücke  mit  Bodenzinsen  von  insgesammt  45  Mk.  67  Pf.
aus  1304  Mk  83  Pf.  Kapital  zur  Staatskasse  und  8  Mk.  56  Pf.
aus  244  Mk.  57  Pf.  zur  Ablösungskasse,

b)  die  zu  Haus-Nr.  2  in  Laufzorn  gehörigen  Grundstücke  mit  Bodenzinsen
von  insgesammt  4  Mk.  70  Pf.  aus  134  Mk.  28  Pf.  Kapital  zur
Staatskasse  und  1  Mk.  55  Pf.  aus  44  Mk.  28  Pf.  Kapital  zur  Ablösungskasse,



c)  das  Grundstück  Plaun.  Nr.  478½⅛½  in  der  Steuergemeinde  Oberbiberg  mit
einem  Bodenzinse  von  3  Mk.  98  Pf.  aus  113  Mk.  71  Pf.  Kapital  zur
Ablösungskasse,

d)  das  Grundstück  Plan-Nr.  1068  in  der  Steuergemeinde  Dingharting  mit
einem  Bodenzinse  von  7  Mk.  83  Pf.  aus  183  Mk.  Kapital  zur  Staatskasse
  und  2  Mk.  05  Pf.  aus  58  Mk.  57  Pf.  Kapital  zur  Ablösungskasse.

§  3.
Besitzes=  und  Srurccessionsverhältnifse:

a)  Der  Besitz  und  Genuß  des  Fideikommisses  gehen  auf  den  hiezu  Berufenen
erst  nach  dem  Ableben  des  Errichters  Dr.  Heinrich  Ritter  von  Ranke  über.

b)  Als  erster  Fideikommißbesitzer  ist  bestimmt  der  erstgeborne  Sohn  des  Errichters,
  Friedrich  ven  Ranke,  und  falls  dieser  seinen  Vater  nicht  überleben
  sollte,  dessen  erstgeborner  Sohn;  in  Ermanglung  von  ehelichen  männlichen
  Nachkommen  des  Friedrich  von  Ranke,  der  zweitgeborne  Sohn  des
Errichters,  Heinrich  von  Ranke,  eventuell  dessen  erstgeborner  Sohn;  wenn
auch  Heinrich  von  Ranke  ohne  Hinterlassung  männlicher  Deszendenz  vor
dem  Errichter  des  Fideikommisses  versterben  sollte,  der  drittgeborne  Sohn
des  letzteren,  Robert  von  Ranke.